Rechtsextremismus: Prozess gegen Terrorgruppe Sächsische Separatisten begonnen

Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat der Prozess gegen acht junge Männer aus der rechtsextremen Szene begonnen. Die Bundesanwaltschaft ordnet sie der militanten Neonazigruppe Sächsische Separatisten zu und wirft ihnen unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vor.

Noch vor Verlesung der Anklageschrift beantragte einer der Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit. Über die Begründung wurde nicht öffentlich gesprochen, da der Saal daraufhin geräumt wurde. Das Gericht hat zunächst 67 weitere Verhandlungstage angesetzt.

Den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen die Angeklagten der Gruppe seit Februar 2020 angehört haben, die zeitweise aus rund 20 Mitgliedern bestanden haben soll. Die Gruppe habe rassistische, antisemitische und teils apokalyptische Weltbilder vertreten, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Die Mitglieder seien überzeugt gewesen, Deutschland stehe vor dem Zusammenbruch. Sie hätten geplant, im Krisenfall mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen eigenständigen, an der NS-Ideologie ausgerichteten Staat zu errichten.

Die acht Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren waren im November 2024 bei einer Razzia in Sachsen und Polen festgenommen worden; auch in Österreich wurden Objekte durchsucht. Unter den Verdächtigen befinden sich nach Angaben der Ermittler drei AfD-Mitglieder. Der sächsische AfD-Landesverband wies bereits kurz nach den Festnahmen jegliche Verbindung zu der Gruppierung zurück. Zum Prozessauftakt verfolgte ein AfD-Landtagsabgeordneter die Verhandlung vom Zuschauerraum aus.

Verteidigung fordert Freispruch

Neben den Beschuldigten nahmen insgesamt 19 Verteidiger an der ersten Verhandlung teil. Ein Beschuldigter, der in der Kommunalpolitik im sächsischen Grimma tätig ist, lässt sich von fünf Juristen verteidigen, alle anderen von zwei. 

Der Freiburger Jurist Dubravko Mandic, der den Kommunalpolitiker verteidigt, forderte per Pressemitteilung einen Freispruch für die Angeklagten. „Wir weisen die Vorwürfe des Generalbundesanwalts vollumfassend zurück“, teilte der Anwalt mit. Der Prozess
und die Untersuchungshaft seien unverhältnismäßig. Seinen Angaben nach hat es eine
Organisation namens Sächsische Separatisten nie gegeben; zudem sei
seinem Mandanten kein Tötungsvorsatz nachzuweisen. Der 26-Jährige soll
bei seiner Festnahme mit einer Langwaffe bewaffnet gewesen sein.