Grundgesetz: Bund gab 2025 mehr aus, als die Schuldenbremse erlaubt

Der Bund hat mit seinem Kernhaushalt 2025 die im Grundgesetz verankerte Schuldengrenze überschritten. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, wies die Nettokreditaufnahme des Kernhaushalts eine Summe aus, die das im Nachhinein für 2025 berechnete gesetzliche Maximum um 0,4 Milliarden Euro übersteigt.

Nach Darstellung des Ministeriums liegt dies nicht daran, dass der Bund mehr Schulden aufnahm als geplant. Stattdessen sei eine geringere Kreditsumme erlaubt gewesen als zuvor angenommen, weil sich die deutsche Wirtschaft gut entwickelt habe. Wie viel Schulden der Bund machen darf, schwankt mit dem Bruttoinlandsprodukt und der
Konjunktur.

Schuldengrenze verfehlt, Budget gehalten

Insgesamt, also für Kernhaushalt inklusive aller Sondertöpfe (Bundeswehr; Infrastruktur) nahm der Bund 2025 jedoch
deutlich weniger Schulden auf als bei Aufstellung des Haushalts
geplant. Statt rund 143 Milliarden Euro Neuverschuldung waren es am Ende des
Jahres circa 103 Milliarden.

Generell betrug das Defizit des Bundes im Kernhaushalt 66,9 Milliarden Euro und damit 14,9 Milliarden Euro weniger als geplant. Dies sei zu etwa gleichen Teilen auf geringere Ausgaben und
höhere Einnahmen zurückzuführen, hieß es im Ministerium.