
Die Union hat härtere Vorgaben für Radfahrende im Zusammenhang mit Alkohol und Cannabis gefordert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Stephan Stracke (CSU), sagte der Rheinischen Post: Es sei „sinnvoll, die Promillegrenzen für Fahrradfahrer zu überprüfen und gegebenenfalls zu verschärfen“. Hintergrund seien Zahlen des Statistischen Bundesamts, wonach alkoholbedingte Fahrradunfälle kontinuierlich zunähmen.
Den Zahlen des Statistikamtes zufolge liegt das vor allem an einer Zunahme der E-Bike-Unfälle, während die Zahl der alkoholbedingten Unfälle bei klassischen Fahrrädern stabil ist. Zusammengerechnet gab es 2024 mehr als 5.100 Unfälle.
Stracke sagte weiter: Offenbar werde es auf die leichte Schulter genommen, „angetrunken aufs Fahrrad zu steigen und damit sich und andere zu gefährden“. Er forderte zudem, den Cannabiskonsum „in den Blick“ zu nehmen. „Ihn halte ich für genauso bedenklich für die Sicherheit auf dem Fahrrad wie den Alkoholkonsum.“
Aktueller Grenzwert liegt bei 1,6 Promille
Unterstützung für strengere Regeln kommt auch aus der CDU. Der
verkehrspolitische Sprecher Christoph Ploß forderte in der Rheinischen
Post: „Die Promillegrenze für Radfahrer sollte deutlich gesenkt werden.“ Es könne nicht sein, „dass man ohne Konsequenzen sturzbetrunken mit dem Rad herumfahren kann“. Ploß forderte zudem höhere Bußgelder „für betrunkene Rambo-Radler„.
Die Bundestagsfraktion der Grünen zeigte sich ebenfalls offen für eine härtere Promillegrenze für Radfahrer. Die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, sagte der Rheinischen Post: „Einen zusätzlichen Alkoholgrenzwert für Radfahrer von 1,1 Promille unterstützen wir grundsätzlich.“ Wer die Sicherheit für Fahrradfahrer überdies erhöhen wolle, müsse „den Ausbau sicherer und durchgängiger Radwegenetze endlich deutlich beschleunigen“.
In Deutschland gilt für Radfahrende derzeit eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille Alkohol im Blut. Wer mit weniger als 1,6 Promille unterwegs ist, jedoch Ausfallerscheinungen hat oder einen Unfall baut, begeht ebenfalls eine Straftat. Mögliche Strafen reichen vom Führerscheinentzug oder einer Fahreignungsprüfung (MPU) bis zu Geld- oder Freiheitsstrafen.
