Italiens Regierung hat die Aufhebung der Untersuchungshaft für den Besitzer der Bar im schweizerischen Crans-Montana kritisiert, wo nach einem Großbrand in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben kamen. Die Entscheidung eines Schweizer Gerichts, Jacques Moretti unter Auflagen freizulassen, stelle einen „schweren Affront“ und einen „weiteren Schmerz“ für die Familien der Opfer und die Verletzten dar, hieß es. Man sei über den Vorgang zutiefst empört.
Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und Außenminister Antonio Tajani beorderten den italienischen Botschafter in der Schweiz zurück nach Rom, um „die weiteren zu ergreifenden Schritte festzulegen“, wie die Regierung mitteilte.
Bei dem Brand hatten funkensprühende Partyfontänen offenbar schalldämmenden Schaum an der Decke der Bar in Brand gesteckt und sich rasend schnell ausgebreitet. 116 Menschen überlebten. Etwa 80 von ihnen, darunter viele Teenager, haben schwere Wunden und müssen sich teils auf monate- oder jahrelange Behandlungen einstellen.
Die Anteilnahme in Italien war nach dem Unglück groß. Sechs italienische Teenager kamen bei dem verheerenden Brand ums Leben. Mehrere Menschen werden zudem mit schweren Brandwunden in Mailand behandelt.
Ein Schweizer Gericht hatte am Freitag die Untersuchungshaft gegen Moretti aufgehoben. Er muss dafür seine Ausweis- und Aufenthaltsdokumente bei der Staatsanwaltschaft hinterlegen, darf nicht ausreisen, muss sich täglich bei einer Polizeidienststelle melden und eine Kaution hinterlegen. 200 000 Franken (etwa 216 000 Euro) seien auf dem Konto der Staatsanwaltschaft eingegangen, teilte das Gericht mit. Das Geld stamme von engen Freunden von Moretti. Für seine Frau Jessica gelten ähnliche Auflagen, sie war aber nicht in Untersuchungshaft.
Meloni hatte bereits kurz nach der Entscheidung ihren Unmut darüber in den sozialen Medien geäußert und diese als „Beleidigung des Andenkens an die Opfer“ bezeichnet.
Die Morettis sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang zwar die einzigen Beschuldigten in dem Strafverfahren. Sie ermittelt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger Brandstiftung. „Die Staatsanwaltschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, das Verfahren auf alle Personen auszuweiten, deren strafrechtliche Verantwortung in Betracht gezogen werden könnte“, teilte Staatsanwältin Beatrice Pilloud mit.
Die Gemeinde Crans-Montana hatte eingeräumt, dass die eigentlich vorgeschriebenen Brandschutzkontrollen in der Bar seit 2019 nicht mehr ausgeführt worden waren. Die Verantwortlichen lassen sich inzwischen von Anwälten vertreten und geben keine Auskunft.
Weil sich in den kleinen Gemeinden im Kanton Wallis alle Amtsträger kennen und viele Anwohner über ihre Parteizugehörigkeit vernetzt sind, wird oft die Gefahr von Vetternwirtschaft und Filz genannt. Dafür gibt es einen eigenen Begriff, die „Walliserei“. Deshalb haben Kritiker gefordert, dass die Ermittlungen von einem Sonderstaatsanwalt von außerhalb des Kantons geführt werden. Pilloud wies dies zurück. Es gebe weder objektive noch rechtliche Gründe dafür.
