
Eigentlich sollte zügig die Anklageschrift verlesen werden. Doch der Beginn der mündlichen Verhandlung gegen die militante Extremistengruppe Sächsische Separatisten stockt schon nach fünf Minuten. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger unterbricht die Verhandlung, nachdem einer der Strafverteidiger beantragt hatte, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen. Mehrere Anwälte streiten mit Herberger, ob eine Diskussion darüber zulässig sei. Nach einem Wortgefecht zieht sich das Gericht zur Beratung zurück, nach einer Stunde und zwei weiteren Unterbrechungen steht fest: Der Antrag wird nichtöffentlich verhandelt. Besucher und Presse müssen den Saal verlassen.
Die Szene zeigt, wie aufgeladen dieses Terror-Strafverfahren ist, das am Freitag in Dresden begann und das sich über 67 Verhandlungstage bis zum Jahresende 2026 hinziehen soll. 17 Anwälte und zwei Anwältinnen sitzen an neun Tischen verteilt im Saal des sächsischen Oberlandesgerichts, der nach 2015 als Kantine einer Flüchtlingsunterkunft errichtet, wegen fehlenden Bedarfs dann aber zum Hochsicherheitsgelände umgebaut wurde, um darin gegen Schwerstkriminelle und Terrorgruppen zu verhandeln.
Deutschlands höchste Ermittlungsbehörde, die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, hat acht junge Männer zwischen 21 und 26 Jahren angeklagt, sich an einer im Februar 2020 gegründeten terroristischen Vereinigung beteiligt und sich in Telegram-Gruppen zu einem sogenannten hochverräterischen Unternehmen verabredet zu haben, um ab einem „Tag X“ in Teilen des Landes ein am Nationalsozialismus orientiertes Gesellschaftssystem zu errichten – also einen Umsturz herbeizuführen. Im Alltag gingen die Angeklagten bodenständigen Berufen nach: Dachdecker, Fliesenleger, Restaurantfachmann. In ihrer Freizeit traf sich die Gruppe laut der Anklage in einem Waldstück für paramilitärische Wehrsportübungen. Auf einem stillgelegten Flugplatzgelände bei Leipzig trainierte sie den Häuserkampf und an Schießständen den Umgang mit Schusswaffen.
Tief im rechten Milieu verankert
Den Sächsischen Separatisten rechnen die Ermittler fast 20 Personen zu, darunter mehrere Frauen. Acht junge Männer ließen sie im November 2024 festnehmen: In den sächsischen Städten Grimma, Brandis, Leipzig, Dresden und in Zgorzelec, direkt hinter der Grenze zu Polen, griff die Polizei zu. In mehrtägigen Razzien in Deutschland und Österreich stellten die Beamten unregistrierte Waffen, Funkgeräte, Tarnkleidung, Schutzwesten, Gasmasken, Flaggen und andere Devotionalien sicher.
Bereits als Jugendliche sollen sich die Sächsischen Separatisten radikalisiert haben. Dokumentiert sind Reisen zu Neonazi-Treffen ins Ausland. Fotos zeigen, dass sie auf ihrer Kleidung entsprechende Symbolik zur Schau trugen. Den als Rädelsführer angeklagten 24-jährigen Jörg S. und seinen zwei Jahre jüngeren, mitbeschuldigten Bruder dürfte vor allem die eigene Familie geprägt haben: Ihr Großvater war ein österreichischer FPÖ-Politiker, der Vater ein in Österreich wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilter Neonazi-Kameradschaftsführer.
Der 1999 geborene Angeklagte Kurt H. ist den Ermittlungen nach ebenso tief im Milieu verankert. Er soll im Institut für Staatspolitik des neurechten Vordenkers Götz Kubitschek verkehrt haben, einer Kaderschmiede und Vorfeldorganisation der AfD. Laut taz reiste er zu einem Neonazi-Treffen in die Oberlausitz, als Waldbesitzer und Jäger soll er die wehrsportähnlichen Trainings ermöglicht haben. Als Treffpunkt nutzte die Gruppe ein Haus in der Grimmaer Bahnhofstraße.
Ex-AfDler unter den Angeklagten
Brisant ist, dass hier Bezüge zur AfD bestehen: H. war Landesschatzmeister der Parteijugend und Abgeordneter im Stadtrat Grimma sowie bis zur Festnahme Mitarbeiter eines AfD-Landtagsabgeordneten. Auch die Mitangeklagten Hans-Georg P. und Kevin R. waren AfD-Mitglieder. Fotos zeigen, dass mehrere aus der Gruppe mit AfD-Politikern posierten, darunter die heutigen Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier, Maximilian Krah und der völkische Thüringer Björn Höcke. Entsprechend schnell ging die AfD-Führung im November 2024 auf Distanz zu den Angeklagten, kaum dass deren Festnahme bekannt wurde. Nach Angaben aus der Partei gehören alle drei weiterhin dazu – ihnen seien zwar die Mitgliedsrechte aberkannt worden, vor einem förmlichen Ausschluss müsse man jedoch das Gerichtsverfahren abwarten.
Die Diskussion zu Verhandlungsbeginn am Freitag zeigte, was die rechte Szene personell zu bieten hat: Den 26-jährigen Angeklagten Kurt H. verteidigen gleich fünf Anwälte, darunter Dubravko Mandic, ein völkischer Radikaler, der dem Rauswurf aus der AfD durch Austritt zuvorkam. Jörn S., dem Bruder des als Rädelsführer angeklagten Jörg S., sitzt der Saarbrücker Rechtsanwalt Peter Richter an der Seite, der im Vorstand der NPD saß, die heute Die Heimat heißt und mit deren früherem Bundeschef er den Saarländischen Landesverband leitet. Der Berliner Wolfram Nahrath ist bekannt durch die Übernahme zahlreicher Mandate aus der Neonazi-Szene, unter anderem der Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Er saß mit führenden Neonazi- und NPD-Vertretern auf Podien und gehörte zur völkischen Wiking-Jugend. Er verteidigt den 22-jährigen Kevin M.
Manche der Angeklagten sind noch minderjährig
Nach Ansicht der Verteidiger seien die Vorwürfe gegen ihre Mandanten haltlos. Die Angeklagten hätten niemanden verletzt oder getötet, argumentiert Martin Kohlmann, der den als Rädelsführer angeklagten Jörg S. vertritt. „Da haben ein paar Jungs im Wald Airsoft gespielt. Das ist Pfadfinderei auf durchschnittlichem Niveau.“ Für Kohlmann, der schon auf Kundgebungen der Freien Sachsen oder dem Aufbruch deutscher Patrioten auftrat, ist klar: „Wir sind hier in einem politischen Prozess.“ Aus der Runde der Angeklagten brandet Applaus auf. Ein Anwalt des AfD-Jugendfunktionärs Kurt H. stuft die Aktionen der Gruppe als „normale Betätigung einer Jugendorganisation“ ein. „Niemand käme auf die Idee, da Terror zu sehen.“ Stattdessen deute die Anklage den Besuch eines Schießstandes durch die jungen Männer zur „paramilitärischen Übung“ um.
Im Verhandlungsverlauf zeigte sich das ganze destruktive Potenzial der juristischen Wortführer: Mandic, der dem Vorgespräch mit der Richterin am vergangenen Freitag ferngeblieben war, und Narath kommen nach einer Unterbrechung verspätet zurück in den Saal, die Richterin muss die beiden Anwälte auf den Verhandlungsstand bringen. Sie verweigern auch die Angabe des Geburtsdatums ihrer Mandanten, das Alter müsse reichen.
Im weiteren Verfahren wird die Richterin entscheiden, ob sie Jugendstrafrecht anwendet bei jenen drei Angeklagten, die zur Tatzeit minderjährig waren. Ihnen drohen dann nur fünf Jahre Haft, statt zehn. Öffentlich wird der Prozess aber bleiben. Am Montag wird weiter verhandelt.
