

Der Limburger Bischof Georg Bätzing steht für eine zweite Amtszeit als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) nicht zur Verfügung. Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Montag in Bonn mit. Nach Informationen der F.A.Z. hatte Bätzing diese Entscheidung zuvor den gut sechzig Mitgliedern der Konferenz per Brief mitgeteilt. Der bald 65 Jahre alte Geistliche war im März 2020 in der Nachfolge des Münchner Erzbischofs Reinhard Kardinal Marx zum Vorsitzenden gewählt worden.
Seine Amtszeit war vor allem geprägt von Konflikten innerhalb der DBK und mit dem Vatikan über das Reformprojekt „Synodaler Weg“. Bätzing schlug sich darin stets auf die Seite der Reformer. Gesellschaftspolitisch trat Bätzing als Stimme der Kirche kaum in Erscheinung.
Befremden über Bätzings Schulterschluss mit den Reformkräften
Über die Gründe seines Rückzugs schwieg sich Bätzing in dem auf den heutigen Montag datierten Schreiben aus. Stattdessen bemühte er die Floskel, er habe sich „nach Beratung und reiflicher Überlegung“ entschieden, sich bei der bevorstehenden Frühjahrsvollversammlung in Würzburg nicht mehr zur Verfügung zu stellen.
Dass Bätzing eine zweite Amtszeit verwehrt worden wäre, erscheint als nicht sehr wahrscheinlich. In Deutschland ist es anders als in vielen anderen Ländern nicht unüblich, dass der Vorsitz der Bischofskonferenz über mehrere sechsjährige Amtszeiten in einer Hand liegt. Allerdings hatte Bätzings Schulterschluss mit den Reformkräften des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) in den vergangenen sechs Jahren weit über die kleine Zahl seiner dezidierten Gegner innerhalb der Bischofskonferenz hinaus immer wieder zu Befremden geführt.
Auch im Vatikan wurde der aus dem Bistum Trier stammende Geistliche, der 2016 zum Bischof von Limburg gewählt worden war, nicht als eigenständige Stimme der Bischöfe wahrgenommen. Vielmehr trat er auch dort an der Seite der ZdK-Vorsitzenden Irme Stetter-Karp als Wortführer gut organisierter Reformgruppen auf, die sich als Avantgarde des Katholizismus des 21. Jahrhunderts verstanden.
Die Wahl des neuen Vorsitzenden findet voraussichtlich am 24. Februar statt. Wahlberechtigt sind alle gut sechzig Orts- und Weihbischöfe in Deutschland. Zwei Bistümer, Münster und Eichstätt, werden wegen der Vakanz des Bischofsstuhls von sogenannten Diözesanadministratoren vertreten.
