Eine Zeitenwende ist schnell behauptet, Konsequenzen aus dieser Behauptung zu ziehen dagegen schwer. Nicht allein die Ampelkoalition vermochte es nicht, den notwendigen Kurswechsel einzuleiten; auch der schwarz-rote Regierungsantrieb stottert, sobald es gilt, das Land auf die inzwischen alles andere als neue geopolitische Wirklichkeit einzustellen: auf die Bedrohung durch Russland, auf das brüchig gewordene Vertrauen in die unter Trump erratisch agierende einstige Schutzmacht, auf ein China, das immer entschiedener den Wettstreit um globale Vorherrschaft mit den USA sucht – und auf ein Europa, das allzu oft zaudernd und uneins auf der Stelle tritt.
Immerhin ist die Aufbesserung der militärischen und zivilen Infrastruktur von der Ertüchtigung der Bundeswehr über digitale Souveränität bis hin zur Energiewende mittlerweile in aller Munde, wenn auch noch nicht in aller Hände. Ein anderes Thema von nicht minderer Wichtigkeit bleibt weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit: die Frage, ob die Zeitenwende sich nicht auch auf Wissenschaft und Forschung auswirken müsse.


Kann Deutschland seiner nach dem Zweiten Weltkrieg erst aufgenötigten, dann im moralischen Eifer selbst auferlegten Zurückhaltung weiter frönen – oder muss es sich angesichts der geänderten weltpolitischen Lage für neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen militärischer und ziviler Forschung öffnen? Wäre dies gegenwärtig sogar geboten?
Welcher Weg wäre einzuschlagen, der sich der Zeitenwende stellt, ohne deshalb in den Gestus von „Kriegstüchtigkeit“ oder gar Neomilitarismus zu verfallen? Wir sind der Auffassung, dass die jüngst erschienene Friedensdenkschrift der EKD „Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick“ wertvolle Perspektiven auf diese Frage enthält – auch wenn das Thema in der Denkschrift selbst nicht behandelt wird.
Blicken wir zurück: Die Erfahrung, wie Wissenschaft im Nationalsozialismus instrumentalisiert wurde, wie Ingenieure und Ärzte zu Erfüllungsgehilfen des Vernichtungsapparats wurden, hat ein kollektives moralisches Erschrecken hinterlassen – nicht nur in der Politik oder der Gesellschaft. Auch an den Hochschulen gab es die Tendenz, militärische und zivile Aktivität in Forschung und Lehre zu trennen. Sogenannte Zivilklauseln waren über Jahrzehnte nicht nur hochschulpolitische Instrumente, sondern Ausdruck einer tieferen Überzeugung: Universitäten galten vielen ihrer Angehörigen als zivilisierter Ort, als moralische Kontrastfolie zum vermeintlich barbarischen Kalkül einer Rüstungslogik.
Aus dem Grundgesetz können Selbstverpflichtungen von Hochschulen und anderen Organisationen des Wissenschaftsbetriebes, Forschung und Lehre auf zivile und friedliche Zwecke zu beschränken, nicht hergeleitet werden. Die nach Artikel 5 Absatz 3 garantierte Wissenschaftsfreiheit verbietet es dem Staat sogar, bestimmte Arten der Forschung zu verbieten. Gleichwohl haben sich Zivilklauseln insbesondere in den vergangenen 25 Jahren vielerorts etabliert. Derzeit kennen etwa 70 deutsche Hochschulen eine solche Klausel oder haben eine vergleichbare Selbstverpflichtung in ihren Satzungen verankert. Parallel dazu gab es in einzelnen Ländern Versuche, Zivilklauseln gesetzlich festzuschreiben: Fünf Landeshochschulgesetze enthielten oder enthalten entsprechende Klauseln, darunter Niedersachsen (1993–2002), Thüringen (seit 2006), Nordrhein-Westfalen (2014–2019), Bremen (seit 2015) und Sachsen-Anhalt (seit 2021). Wo sie aufgehoben wurden, geschah dies aus guten Gründen. Sie stellten einen rechtswidrigen Eingriff in die Autonomie der Hochschulen dar.
Kein Bewusstsein für militärische Bedrohungen
In diesen Bestrebungen spiegelt sich eine Haltung, die auf die vermeintliche „Friedensdividende“ nach dem Ende des Kalten Krieges setzte. Diese sehr deutsche Hoffnung auf ein Ende der Rüstungsspirale ließ allerdings nicht nur die Verteidigungsetats schrumpfen. Auch das gesellschaftliche Bewusstsein für militärische Risiken erodierte. Entsprechend erschien in Deutschland – anders als in den USA oder in Israel – militärische Forschung schon fast anachronistisch. Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Seit der Wiedervereinigung sank der Anteil der Verteidigungsforschung an den gesamten Aufwendungen massiv. Die Bundeswehr zog sich aus vielen Bereichen zurück, Universitäten pflegten ihre friedensorientierte Identität.
Besonders im Fokus der Zivilklauseln und der flankierenden administrativen Regelungen bis hin zu der Arbeit von Ethikkommissionen stand seit jeher die sogenannte Dual-Use-Forschung, also zivile Forschung, die zugleich militärisch genutzt werden kann. Ein solcher doppelter Gebrauch sollte wenn nicht verhindert, so doch eingeschränkt werden.
Doch Dual Use war schon immer nicht Ausnahme, sondern Regelfall moderner Forschung, eine Grenze lässt sich allenfalls im Blick auf die Absichten festhalten, nicht aber für die Ergebnisse und schon gar nicht für die konkrete Verwendung von Forschungsergebnissen. Die immer schon unscharfe Trennung zwischen zivil und militärisch ist im Zeitalter von KI, Biotechnologie, Raumfahrt oder Quantenforschung noch fragwürdiger geworden: Algorithmen, die zur Erkennung von Tumoren entwickelt wurden, können eine Blaupause für die Auswertung von Gefechtsbildern bilden, Genomeditierung ermöglicht innovative Krebstherapien, bietet aber auch eine Grundlage für neuartige Biowaffen. Drohnen können Menschenleben retten und zeigen ihr Destruktionspotential in den aktuellen Kriegen, vor allem dem gegen die Ukraine.
Neue Partnerschaft zwischen ziviler und militärischer Forschung?
Angesichts der „Zeitenwende“ genannten Disruptionen der gegenwärtigen Weltlage scheint es zum dialektischen Gegenschlag zu kommen. Von politischer Seite, von Wissenschaftsorganisationen, aber auch aus Sicht einzelner Personen wird vermehrt nicht nur die Forderung erhoben, Zivilklauseln abzuschaffen. An deren Stelle soll eine neue Partnerschaft zwischen militärischer und ziviler Forschung treten. In der EU wird seit der Veröffentlichung eines Weißbuchs der Kommission im Jahre 2024 laut darüber nachgedacht, das nächste, bisher auf zivile Forschung fokussierte Forschungsrahmenprogramm mit der bisher im Europäischen Verteidigungsfonds gebündelten Militärforschung zu verzahnen. So sollen Ergebnisse und Innovationen aus dem zivilen Bereich gezielt in den Verteidigungssektor übertragen und Synergien erzeugt werden, was als „spin-in“ bezeichnet wird.
Der bayerische Landtag hat ebenfalls im vorletzten Jahr ein „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ verabschiedet, das die Beschränkung der Forschung auf zivile Zwecke, wie es die Zivilklauseln vorsehen, ausdrücklich untersagt. Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften acatech forderte schon 2022 die Streichung von Zivilklauseln, um die technische Souveränität Deutschlands auch im Militärbereich zu stärken. Die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) forderte aus diesem Grund in ihren Jahresgutachten von 2023 und 2024, die strikte, aus ihrer Sicht artifizielle Trennung zwischen militärischer und ziviler Forschung in Deutschland aufzuheben. Bundesforschungsministerium, FDP und CDU/CSU im Deutschen Bundestag schlossen sich dieser Position an, ebenso der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Spätestens seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der Drohung gegen NATO-Staaten müssten sich auch die Hochschulen der veränderten Lage stellen und ihren Beitrag für die Verteidigung des Landes erbringen, in Kooperation mit der dem Frieden – und sei es durch Abschreckung – dienenden Bundeswehr und dem militärischen Sektor.
Das Recht steht solchen Ansinnen sicher entgegen. Zwar mag man aus Artikel 26 des Grundgesetzes eine Art „Friedensfinalität“ (E. Denninger) ableiten. Diese wiederum bildet den Hintergrund für das Kriegswaffenkontrollgesetz, das auch die Entwicklung von ABC-Waffen unter Strafe stellt. Nicht trivial ist dagegen die Abgrenzung der Grundlagenforschung von der strafbewehrten Entwicklungsforschung. Nach den Exportkontrollgesetzen dürfen bestimmte Technologien und Kenntnisse nicht ohne Genehmigung an Dritte im Ausland weitergegeben werden. Für die Forschung bedeutet dies: Schon die Weitergabe von technischem Know-how wie Konstruktionsplänen oder technischem Datenmaterial kann einer ausfuhrrechtliche Genehmigungspflicht unterliegen – sogar bei immateriellem Technologietransfer etwa via E-Mail oder in Gesprächen mit ausländischen Kollegen.
Es gilt das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit
Dennoch gilt vorrangig das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Es schützt jede Forschung inhaltlich zunächst unbegrenzt, unabhängig vom Zweck. Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit sind nur in sehr engen Grenzen zulässig – konkret nennt das Grundgesetz lediglich die Bindung der Lehre an die Treue zur Verfassungs (Artikel 5 Absatz 3 Satz 2). Weder enthält die Verfassung ein explizites Verbot bestimmter Forschungsrichtungen (etwa Rüstungsforschung), noch wurden solche Verbote bei ihrer Entstehung diskutiert. In der juristischen Kommentarliteratur gilt daher: Auch militär- oder rüstungsbezogene Forschung fällt prinzipiell unter den Schutz der Wissenschaftsfreiheit.
Gleichwohl pochen andere darauf, die in der Friedensdividende internalisierte Kultur der Friedensfinalität trotz der dramatisch veränderten Weltlage hochzuhalten. Wenn man Zivilklauseln aufgäbe und eine engere Verflechtung von Zivil- und Militärforschung vorantriebe, würde man einer Renormalisierung militärischen Denkens das Wort reden und habe die Lehren aus der deutschen Geschichte vernachlässigt. Bisweilen heißt es sogar, dass durch die Aufweichung der einst angeblich klaren Trennlinie eine neue Form des Militarismus vorbereitet würde. So ließe man zu, dass die „Waffenlobby“ auf die Hochschulen Einfluss nehmen könnte, die – wegen zu geringer Grundfinanzierung sowieso notorisch in Geldnöten – durch Wirtschafts- und Militärinteressen bis hin zur Korrumpierung der Forschung durchdrungen würden. Dies führe nicht nur zu einem Mentalitätswechsel weg von der Friedensfinalität, sondern trage auch zu einer wissenschaftlich induzierten Aufrüstungsspirale bei. Diese diene aber nicht dem Frieden, sondern steigere das Risiko, dass entsprechende militärtechnische Forschungsergebnisse auch dem Feind in die Hände fallen und sich so gegen die eigene Bevölkerung und Infrastruktur wenden könnten.
Befürworter einer neuen Kooperation von ziviler und militärischer Forschung halten dagegen, dass es ihnen nicht um Militarismus, sondern um Sicherheitsvorsorge und technologische Souveränität in gefährlichen Zeiten gehe. Deutschland, so das Argument, müsse seine Wissenschaft einbinden, um Landesverteidigung und Bündnisfähigkeit zu gewährleisten – letztlich zum Schutz des Friedens. Auch die Erfüllung des Verteidigungsauftrags diene der Wahrung von Frieden, schrieb etwa der Deutsche Hochschulverband (DHV), und sieht darin keinen Widerspruch zur Pflicht der Hochschulen, friedlich zu forschen. Ja, wehrwissenschaftliche Forschung könne Innovation fördern und Arbeitsplätze schaffen, militärische, digitale, nachrichtendienstliche und überhaupt technologische Souveränität vorantreiben und dafür Sorge tragen, dass entsprechende fachliche Expertise hierzulande aufgebaut und gehalten werden könne.
Dieses Hin und Her zeigt, dass weder eine pauschale Trennung von Zivil- und Militärforschung noch eine naive Öffnung angemessen zu sein scheinen. Offenkundig mangelt es vielen Beiträgen an konzeptioneller Rahmung, die helfen kann, einen verantwortbaren Weg zwischen diesen beiden offensichtlich zu einseitigen Optionen zu finden. Dazu gehört in besonderer Weise die Einsicht, dass sich in komplexen Gesellschaften die Grenze zwischen zivilen und militärischen Mitteln eben nicht nur mit Blick auf die Forschung, sondern auch hinsichtlich der verteidigungspolitischen Notwendigkeiten verschleift: Moderne Landesverteidigung ist ebenso wie eine moderne Kriegsführung ohne Unterstützung im digitalen Raum nicht denkbar. Zudem verlangen die neuen Möglichkeiten hybrider Kriegsführung nicht nur eine politische, sondern auch eine wissenschaftsethische Neuorientierung.
Was muss eine Friedensethik leisten?
Wenn die Denkschrift der EKD herausstellt, dass Frieden und Sicherheit zusammengedacht werden müssen, dann betrifft dies auch die Forschung. Sie ist Teil jener gemeinsamen Verantwortung, die eine resiliente Gesellschaft angesichts einer unübersichtlich gewordenen weltpolitischen Lage benötigt. Gerade weil militärische und zivile Dimensionen der Sicherheit nicht mehr scharf zu trennen sind, braucht es eine Friedensethik, die die wissenschaftliche Arbeit in den Dienst einer widerstandsfähigen, lern- und verteidigungsfähigen Demokratie stellt, ohne dabei zu übersehen, dass das Ziel der Wissenschaft ebenso wie der Friedensethik die Verbesserung der Möglichkeiten eines guten Lebens für möglichst alle ist.
Von der Friedensethik her auf den Beitrag der Wissenschaft zu Sicherheit und Frieden zu schauen, bedeutet, die vier Dimensionen des gerechten Friedens zum Kompass einer Wissenschaft zu machen, die sich den Bedingungen des Friedens in einer unfriedlichen Welt verpflichtet weiß. Ihr Handeln steht im Horizont des Schutzes vor Gewalt, der Förderung von Freiheit, des Abbaus von Ungleichheiten sowie eines friedensfördernden Umgangs mit Pluralität. Forschung, die auf diese Ziele hin orientiert ist, dient dem Frieden. Doch sie ist immer eingebunden in eine Welt, die von Bedrohung, Gewalt und technologischen Ambivalenzen geprägt bleibt. Friedensethisch verantwortete Wissenschaft muss daher zugleich der Versuchung widerstehen, sich selbst aus der Verantwortung zu nehmen.
Wo Staaten sich und andere vor Angriffen schützen müssen, wächst auch der Wissenschaft spezielle Verantwortung zu: nicht zur Militarisierung des Denkens, wohl aber zur Verteidigung der freiheitlichen Ordnung. Forschung, die zur Abwehr hybrider Angriffe, zur Sicherung kritischer Infrastrukturen oder zur Prävention digitaler Gewalt beiträgt, ist Teil der skizzierten umfassenden Friedenslogik. Sie dient der Stabilität der Rechtsordnung sowie der Resilienz der Gesellschaft und damit der Bewahrung der Möglichkeit gewaltfreier Konfliktbearbeitung.
Zivilklauseln sollte man nicht ersatzlos streichen
Friedensethik darf diese Aufgaben nicht delegieren, sondern muss sie ausdrücklich als Teil des Schutzes vor Gewalt würdigen. Der Primat der Gewaltfreiheit bleibt unbestritten – doch er entbindet nicht von der Pflicht, die Voraussetzungen zu schaffen, unter denen Gewaltverzicht überhaupt gelebt werden kann. Eine Gesellschaft, die den Schutz vor Gewalt vernachlässigt, sprich nicht verteidigungsfähig ist, gefährdet auch die Freiheit, Gerechtigkeit und Pluralität, auf denen der gerechte Friede beruht. Zugespitzt formuliert: Verteidigungsfähigkeit ist Daseinsfür- und -vorsorge. Die wissenschaftliche Erarbeitung von Abwehr- und Schutzmechanismen kann daher friedensethisch geboten sein, wenn sie der Verteidigung des Rechts und der Menschenwürde dient. Insofern erscheint die Trennung, wie sie die Zivilklauseln vornehmen, gerade auch aus friedensethischer Perspektive obsolet.
Weil sie aber an diese Verantwortung der Wissenschaft erinnern, wäre es unsachgemäß, Zivilklauseln einfach ersatzlos zu streichen. Sie sollten aber nicht länger als Ausschlussklauseln, sondern als Orientierungspunkte für eine Wissenschaft dienen, die sich den umfassenden Herausforderungen der Friedenssicherung stellt. In dieser Hinsicht ist der Dual Use von Forschungsergebnissen immer auch als Möglichkeit, nicht allein als Risiko zu bedenken. Die Ermahnung, Wissenschaft nicht zu missbrauchen, gilt es zu bewahren, aber zugleich zu ergänzen durch die Reflexion der Potentiale für die Verteidigung eines freiheitlichen Gemeinwesens. Entsprechende Klauseln dienen dann der – möglicherweise auch institutionalisierten – Selbstreflexion: Gefragt ist eine Abwägung der Zwecke, Mittel und Folgen wissenschaftlichen Handelns, keine pauschale Distanzierung von sicherheitsrelevanter Forschung. Friedensethisch verantwortete Wissenschaft sucht nicht den Rückzug ins Unverbindliche, sondern bekennt sich zur Notwendigkeit von Schutzkompetenz, ohne in Militarismus zu verfallen.
Dienst an der Bewahrung des Lebens
Eine solche Wissenschaft erkennt die eigene Ambivalenz, ordnet sich aber der Maßgabe unter, dass jede Erkenntnis dem Leben dienen soll. Der biblische Auftrag, „dem Frieden nachzujagen“ (Hebr 12,14), gilt auch der Forschung: Sie darf nicht schweigen, wenn Sicherheit zerbricht, und nicht rechtfertigen, wo Unrecht herrscht. Friedensethisch verantwortlich zu forschen, heißt, die Gabe der Erkenntnis als Dienst an der Bewahrung des Lebens zu verstehen.
Angesichts dieser friedensethisch geschärften Überlegungen in der Spannung zwischen historischer Verantwortung, Sicherheitsinteressen, rechtlich geschützter wie eingehegter Freiheit und ethischer Reflexion stellt sich die Frage, wie Verantwortung in der wissenschaftlichen Selbststeuerung („Governance“) zu gestalten ist, wenn Zivilklauseln vor den Herausforderungen der Gegenwart als zu kurz greifend zu kritisieren sind. Weil der Dual Use längst Normalfall ist und nicht Ausnahme, müsste eine verantwortbare Governance diesen Wandel aufnehmen, ohne das historische Gedächtnis preiszugeben. Vorschläge aus Wissenschaftsorganisationen und Ethikräten zielen deshalb auf Verfahren, die differenzierter und kontextsensibler sind als pauschale Verbote.
Denkbar wäre, Zivilklauseln in prüfende Verfahren zu überführen: nicht als politische Kontrolle, sondern als wissenschaftliche Selbstprüfung. In der eben entfalteten Argumentationslinie läge es, Ethikgremien an den Hochschulen zu etablieren, die Projekte mit sicherheitsrelevantem Potential prüfen. Entscheidend wäre dabei eine interdisziplinäre Zusammensetzung, die neben natur- und technikwissenschaftlicher Expertise auch solche aus der Friedensethik, der Sicherheitsforschung und der Abschätzung von Technikfolgen einschließt. Im Zentrum der Reflexion sollte dann nicht die formal quasi gar nicht durchführbare Abgrenzung zwischen militärischer und ziviler Forschung stehen, sondern die Frage, ob wissenschaftliche Projekte den Schutz von Leben und die Stabilität des Rechts nicht unverantwortlich gefährden. Damit bliebe Verantwortung dort, wo sie hingehört: in der Wissenschaft selbst.
Ethische Bildung wird Teil der Friedenskompetenz
Eine solche Selbstprüfung brauchte aber mehr als Gremien. Sie verlangt eine Kultur reflektierter Verantwortung. Analog zur „Guten wissenschaftlichen Praxis“ könnten Kodizes entstehen, die Forscher verpflichteten, Missbrauchsrisiken zu erkennen, Kooperationen zu prüfen und sensible Daten verantwortungsvoll zu behandeln. Auf diesen entscheidenden Verantwortungshebel hat der Deutsche Ethikrat schon 2014 in seiner Stellungnahme zum verantwortlichen Umgang mit Dual-Use-Forschung hingewiesen.
Ethische Bildung in den Natur- und Technikwissenschaften wird so Teil der Friedenskompetenz. Sie darf jedoch nicht nur bezogen sein auf die Forschung, sondern muss beständig in der Aus-, Fort- und Weiterbildung ihren Ort finden. Eine solche Gesprächskultur fördert sicherheitssensible Friedensorientierung und Transparenz im Umgang mit eigenen Zielen weit mehr als eine künstliche Trennung von militärischer und ziviler Forschung.
Auch rechtliche und politische Rahmensetzungen bleiben unerlässlich. Exportkontrollrecht und EU-Förderpolitik müssen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten, ohne die Wissenschaftsfreiheit unverhältnismäßig zu beschneiden. Transparenzpflichten – etwa die Offenlegung von Militärkooperationen in Drittmittelberichten – schaffen Vertrauen und ermöglichen öffentliche Kontrolle. Grenzen sind dort zu ziehen, wo Forschung eindeutig offensiven Charakter hat oder noch in anderen Hinsichten gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt. Verteidigungsbezogene Projekte können dagegen Teil einer umfassenden Friedenslogik sein, sofern sie den Schutz des Lebens und die Prävention von Gewalt im Blick haben.
Governance im Bereich von Dual-Use-Forschung bedeutet daher nicht, alte Trennlinien zu befestigen, sondern verantwortliche Übergänge zu gestalten. Friedensethisch verstanden, ist sie kein Instrument der Distanzierung, sondern der Selbstbindung. Sie steht für Wissenschaft, die weiß, dass ihre Freiheit ohne Verantwortung leer bleibt. Sie sucht einen verantwortlichen Weg zwischen Abschottung und Anbiederung, zwischen moralischem Rigorismus und technologischem Pragmatismus. Gute Governance zielt auf jene Balance, die dem Frieden dient, weil sie die Ambivalenz des Wissens ernst nimmt und ihm Richtung gibt.
