

Es war einmal ein Land im kalten Norden Europas, wo eine Arbeiterpartei seit einer gefühlten Ewigkeit herrschte. Mit den Jahren und Jahrzehnten baute sie die soziale Absicherung immer weiter aus. Dass deshalb die Steuerlast nicht zuletzt für Reiche stieg, schien weder dem wirtschaftlichen Leben noch dem Ansehen der Arbeiterpartei zu schaden. Sozialdemokraten aus Deutschland schauten neidvoll dorthin. Dem Vorbild eifern sie bis heute nach. Doch ihr Sehnsuchtsland in Skandinavien gibt es schon lange nicht mehr.
Was ist passiert? Mitte der Siebzigerjahre tauchte ein Störenfried in der vermeintlich idyllischen Welt auf. Kein böser Kapitalist mit dickem Bauch, sondern eine bescheidende Autorin namens Astrid Lindgren, die große Sympathie für den Sozialstaat hatte, aber mit den Folgen nicht mehr zurechtkam. In „Pomperipossa in Monismanien“ beschrieb sie in Form eines Märchens ihren Landsleuten, dass ihr immer weniger Geld zum Leben blieb, je mehr Kinder ihre Geschichten lasen. Sie beschrieb, wie sie zuletzt effektiv mehr an den Staat abführen musste, als sie einnahm. Das Ergebnis ihrer Geschichte war furios. Sie trug dazu bei, dass die Sozialdemokraten die nächsten Wahlen verloren.
In Schweden hat sich seither viel geändert. Dagegen ist die Sozialdemokratische Partei Deutschlands immer noch tief in den Siebzigerjahren verhaftet. Sie folgt eisern dem Ideal der sozialen Gerechtigkeit, bestehende Leistungen des Staates verteidigt sie unbeirrt, den damit verbundenen Kostenanstieg relativiert sie mit Forderungen nach einer stärkeren Beteiligung der Reichen an der Finanzierung des Gemeinwesens. Dass die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerzahler schon mehr als 55 Prozent des Aufkommens aus dieser Steuer und rund 97 Prozent der Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag tragen, reicht den Genossen nicht.
Der SPD-Plan für die Erbschaftsteuer
In dem Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer, das die SPD in diesen Tagen vorgelegt hat, zeigt sich ihre Sichtweise wie in einem Brennglas: Es sieht für jeden Bürger einen „Lebensfreibetrag“ von einer Million Euro vor. Bei einem vererbten Unternehmen sollen bis zu fünf Millionen Euro von der Steuer verschont bleiben. Das klingt nach viel, ist es aber nicht – weder für Privatpersonen (gemessen am geltenden Recht) noch für Betriebsvermögen (das häufig größer ist).
Zum Steuersatz sagt die Partei nichts, aber sie rechnet mit Zusatzeinnahmen im einstelligen Milliardenbereich – die vor allem über die größeren Betriebsvermögen hereinkommen sollen. Auf Kritik, dass dies die Leistungsfähigkeit der Betroffenen übersteigen könnte, verweist man auf die vorgesehene Möglichkeit, die Steuer zu stunden. Wenn die Unternehmen dafür zwanzig Jahre Zeit bekämen, sei das verkraftbar.
Ist es das wirklich? Auch Gestundetes muss bezahlt werden. Latente Steuern sind heute zu bilanzieren, morgen sorgen sie für Kapitalabflüsse. Ob das – wie unterstellt – allein die Eigentümer zu spüren bekommen, ist offen. Es gibt viele Möglichkeiten: Man spart auf Kosten der Arbeitnehmer (geringere Lohnerhöhungen, Abbau von Beschäftigung), drückt die Preise der Zulieferer, versilbert Betriebsvermögen oder verkauft Anteile. Das ist alles nicht schön. Auch der Einstieg von Kapitalgebern nicht. Denn diese erwarten Rendite. Das heißt, es wird gespart und rationalisiert.
Viele Länder kennen Ausnahmen: für Ehegatten, Kinder, Unternehmen
Die Erbschaftsteuer ist eine scharfe Waffe im Dienst der Umverteilung. Wer keine wirtschaftliche Selbstverstümmelung riskieren will, sollte vorsichtig von ihr Gebrauch machen. Deswegen gab es stets irgendwelche Verschonungsregeln. Das bestehende Recht zieht Erben großer Unternehmensvermögen mit der Hälfte ihres Privatvermögens für die Erbschaftsteuer heran. Das ist Ausfluss der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014. Wie es nächstes Mal urteilen wird, ist nicht vorherzusagen – auch wenn die Erwartung verbreitet ist, dass die höchsten Richter die nun geltende Regel verwerfen werden.
Der Blick ins Ausland hilft bei der Einordnung. Einige Länder verschonen überlebende Ehegatten von jeglicher Erbschaftsteuer, zuweilen auch Kinder. Darüber hinaus gibt es oft Ausnahmen für Familienunternehmen, so in Frankreich, Großbritannien, Italien. Andere Länder kennen keine Erbschaftsteuer mehr. Neben Österreich gehört Schweden in diese Kategorie. Die Vermögensteuer hat das Bullerbü-Land ebenfalls abgeschafft. Doch in Deutschland will sie die SPD aufleben lassen. Es wirkt, als wäre die Partei von einer bösen Fee verzaubert in einer eigenen Märchenwelt gefangen. Fern jeglicher Lebenswirklichkeit jagt sie gefährlichen Steuerträumen nach.
