Unfall im Home-Office: Welche Versicherung zahlt? – Stil

Und wenn es nur fünf Schritte sind vom Bett bis zum Schreibtisch: Auch im Home-Office lauern reichlich Gefahren. Man kann über das Laptopladekabel stolpern, über den Fußball der Kinder oder über die Katze. Auf dem Weg zur Arbeit sind Beschäftigte normalerweise über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, ebenso bei einem Unfall in der Firma. Aber gilt das auch, wenn man zu Hause arbeitet?

„Bei mobiler Arbeit“ bestehe „im selben Umfang Versicherungsschutz wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte“, sagt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Versichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Arbeitgebers – ganz gleich, ob dauerhaft, tageweise oder gelegentlich – von zu Hause aus arbeiten. Nicht versichert sind hingegen in der Regel Selbständige. Für sie kann neben der Krankenversicherung deshalb eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.

„Der gesetzliche Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Arbeit stehen“, sagt Biesel. Wer auf dem Weg zur Arbeit oder im Treppenhaus der Firma stürzt, wer sich an einer Produktionsmaschine verletzt oder am Schreibtisch mit dem Tacker, ist abgesichert. Der Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung gegenüber der Krankenversicherung: Sie bietet oft umfassendere Leistungen und zahlt beispielsweise ein Verletztengeld oder gegebenenfalls eine Unfallrente.

Versicherungsrechtlich komplett gleichgestellt sind die Arbeit in der Firma und die Arbeit im Home-Office erst seit einigen Jahren: 2021 wurde das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ verabschiedet, das mit einer durchaus wesentlichen Ungleichbehandlung aufräumte. Zuvor war im Home-Office zwar der Weg zum Drucker versichert, nicht jedoch der Gang in die Küche, um sich ein Glas Wasser zu holen. „Diese Unterscheidung lässt sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung mobiler Arbeitsformen nicht aufrechterhalten“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Angeglichen wurde auch der Umgang mit Wegen, die im Zusammenhang mit den Kindern erforderlich sind. „Bringen Beschäftigte ihr Kind, das mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt lebt, aus dem Home-Office zu einer externen Betreuung, stehen sie auf dem direkten Hin- und Rückweg unter Versicherungsschutz“, sagt Biesel. Entscheidend ist das Wörtchen „direkt“: Ein Abstecher zum Supermarkt ist nicht mit drin im Versicherungsschutz. Und es muss nach der Rückkehr zeitnah mit der Arbeit begonnen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung endet dort, wo das Privatleben beginnt. Wer in den Keller geht, um Druckerpapier zu holen, und auf der Treppe stolpert, ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Passiert derselbe Unfall in einer kurzen Arbeitspause auf dem Weg zum Wäscheaufhängen, gilt das nicht. Auch sportliche Aktivitäten, so gesund sie sein mögen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Der Sturz beim Yoga zwischen zwei Videokonferenzen ist Privatangelegenheit, es sei denn, der Arbeitgeber hat die Yogapause explizit angeordnet oder gefördert. Und in der Küche ist entscheidend, warum man dort das Sandwich schmiert: Dient es dazu, die eigene Arbeitskraft zu stärken? Oder ist es das Pausenbrot für die Kinder?

Ganz besonders diffizil wird es rund ums stille Örtchen, und zwar im Home-Office wie in der Firma gleichermaßen: Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az. L 10 U 2537/18), das sich mit dem Sturz einer Frau auf feuchtem Toilettenboden beschäftigen musste, steht nur der Weg zum WC unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sobald man drin ist im Bad oder in der Firmentoilette, sei man nicht mehr in Diensten des Arbeitgebers unterwegs, sondern gehe einer Tätigkeit aus dem „unversicherten persönlichen Lebensbereich“ nach. Heißt übersetzt: Pinkeln ist reine Privatsache.

No risk, no fun, denkt sich die Autorin – und sucht weiterhin regelmäßig die Toilette auf.
No risk, no fun, denkt sich die Autorin – und sucht weiterhin regelmäßig die Toilette auf. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))