

Er habe immer versucht, den Schülerinnen das Gefühl zu geben, dass sie nicht nur ausgenutzt würden, sagt Nikolaus D. am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt. Bei jeder sexuellen Handlung habe er nachgefragt, ob es möglich sei und ob sie es machen wollten. Es sind die kleinen Versuche der Rechtfertigung, die der 58 Jahre alte Angeklagte vorbringt, als er gesteht, dass er über Jahre Schülerinnen des Erfurter Königin-Luise-Gymnasiums missbraucht hat. An der Schule war D. 17 Jahre lang als Lehrer für Musik und katholische Religion sowie als Chorleiter tätig, seine Musicals und Konzerte waren ein Aushängeschild des Gymnasiums.
Die Anklage wirft ihm 69 Fälle sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen vor, an drei Schülerinnen, sowie zwei Vergewaltigungen. In zwei Fällen begann der Missbrauch, als die Schülerinnen 15 Jahre alt waren; die beiden jungen Frauen sind am Donnerstag als Nebenklägerinnen im Saal anwesend. Er habe die Beziehungen nicht geplant, sagt D., sie hätten sich so entwickelt, mit den Mädchen, die im Schulchor und in der Vokalgruppe gewesen seien, da habe es wöchentlich viele Proben vor Aufführungen gegeben. Und es sei nicht nur um Sex gegangen, er habe mit der einen Schülerin auch gekocht oder Filme angeschaut, Eis gegessen oder Ausflüge unternommen.
Doch der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel lässt die Versuche von Nikolaus D., seine Schuld zu relativieren, nicht gelten. „Wenn man als Mann mit dem falschen Körperteil denkt, dann ist man charakterlich als Lehrer ungeeignet.“ D. habe zeitweise sexuelle Beziehungen zu zwei der drei Schülerinnen zur gleichen Zeit unterhalten. In einem Fall habe der Missbrauch nur deshalb geendet, weil die Mutter davon erfahren und „Ärger gemacht“ habe. Auch in dem Missbrauchsfall, der bis Anfang 2025 andauerte, habe die Mutter zwischenzeitlich interveniert. Warum D. denn dann nicht aufgehört habe, will der Richter wissen. „Da war schon so viel gelaufen, da hätte ich mich selbst anzeigen müssen“, antwortet der Angeklagte.
Richter: Schülerinnen konnten ihm nichts entgegensetzen
Was alles gelaufen war, das hatten die Verteidiger von D. zu zwei Fällen als Geständnis des Angeklagten bestätigt: Es ging um zahlreiche Fälle von Berührungen im Genitalbereich, was dann zu Oralverkehr und in einem Fall zu dutzendfachem Geschlechtsverkehr führte. Der Missbrauch fand in der Schule, im Wohnhaus des Angeklagten und in seinem Kastenwagen statt, der zu Ausflügen ins Umland diente und mit einem Bett ausgestattet war. Einmal führte der Musiklehrer in freier Natur eine Flöte in die Vagina der Schülerin ein.
D. war mehr als zwanzig Jahre verheiratet, er hat zwei erwachsene Töchter. Seine Ehe scheiterte, weil er eine Beziehung mit einer Referendarin hatte. Schon während der Ehe hatte er sexuellen Kontakt mit einer Schülerin. Er habe den Eindruck, „dass ein erwachsener Mann seine sexuellen Phantasien auslebte“, sagt der Richter. Als Persönlichkeiten hätten ihn die Schülerinnen nicht interessiert, er habe sich an ihnen bedient, weil sie ihm nichts entgegensetzen konnten. Ob er sich nicht gefragt habe, dass er damit seine ganze soziale Existenz aufs Spiel setze. „Man hat immer gehofft, es kommt nicht raus“, sagt D. Angst habe er schon gehabt, er habe deswegen mehr und öfter Alkohol getrunken, mit einer Ärztin über eine Entziehungskur gesprochen – doch den Grund für sein Problem habe er nicht genannt.
Weitere Fälle in derselben Schule
In der Schule habe ihn nie jemand nach seinem Umgang mit Schülerinnen gefragt, sagt D. Doch Richter Pröbstel bezweifelt das. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es niemand angesprochen hat.“ Es sei es „ein offenes Geheimnis“ gewesen, was D. so mache. Nach dessen Verhaftung im Sommer 2025 habe eine Kollegin in der Schule gesagt: „Gott sei Dank ist das endlich aus.“
Schon im Oktober vergangenen Jahres war ein Lehrer derselben Schule zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden, weil er eine Schülerin jahrelang missbraucht hatte. Die Fälle haben in Erfurt für Aufregung gesorgt. Der Schulleiter gab sein Amt vor anderthalb Monaten auf. Gegen drei weitere Lehrer läuft ein Disziplinarverfahren „aus Anlass des Verdachts auf ein Dienstvergehen“, wie das Thüringer Bildungsministerium der F.A.Z. bestätigte.
D. hat den anwesenden Nebenklägerinnen eine Entschuldigung und die Zahlung einer Wiedergutmachung angeboten. Im Fall des länger andauernden Missbrauchs soll sie 10.000 Euro betragen; die Nebenklägerin will das akzeptieren. Im zweiten Fall bot D. 5000 Euro an; die zweite Nebenklägerin lehnt das ebenso ab wie eine Entschuldigung. Zum dritten Fall, in dem es um den Vorwurf der Vergewaltigung geht, äußert sich D. am Donnerstag nicht; die Verteidigung bestreitet den Tatvorwurf. Mit der Betroffenen habe D. in einer Beziehung gelebt, sagt sein Verteidiger. Ob sie und die beiden anderen Nebenklägerinnen selbst aussagen, soll am nächsten Verhandlungstag geklärt werden.
