Wirecard: Wirecard-Boss bleibt in Haft

Der Ex-Chef des deutschen Skandalkonzerns Wirecard, Markus Braun, bleibt in Haft. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) bereits im Dezember entschieden. Dies geht aus einem Beschluss hervor, der der ZEIT vorliegt. 

Braun muss sich gegenwärtig vor dem Landgericht München für seine Rolle bei der Pleite des Finanzdienstleisters verantworten. Ihm werden unter anderem gewerbsmäßiger Bandenbetrug, schwere Untreue und Marktmanipulation vorgeworfen. Der daraus hervorgegangene Schaden soll sich laut einem Gutachter auf mindestens 747 Millionen Euro belaufen. 

Brauns Anwältinnen hatten Haftbeschwerde eingelegt. Im Prozess gegen ihren Mandanten habe sich bei der Beweisaufnahme kein hinreichender Tatverdacht ergeben, führen sie in einer Beschwerde aus. Deshalb würden die Haftgründe wegfallen. Angesichts der lang andauernden Untersuchungshaft sei die Haftfortdauer unverhältnismäßig.

Braun sitzt seit August 2020 in Untersuchungshaft. Nachdem die gegen Braun verhandelnde Kammer am Landgericht die Haftbeschwerde trotz der langen U-Haft für unbegründet gehalten hatte, zog Braun vor das OLG. Dieses hat nun ebenfalls entschieden, dass er im Gefängnis bleiben muss. Weil Braun mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen habe, sei eine Fortsetzung der U-Haft angemessen. Eine solche Straferwartung stelle selbst bei einer möglichen „Reststrafenaussetzung zur Bewährung nach zwei Dritteln als Erstverbüßer weiterhin einen erheblichen Fluchtanreiz“ dar, führt das OLG aus. Brauns Rechtsanwältinnen haben gegen die Ablehnung der Haftbeschwerde inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt, wie sie am Montag mitteilen.

Seit Dezember 2022 wird in dem unterirdischen Gerichtssaal der Münchener Justizvollzugsanstalt Stadelheim gegen Braun und zwei weitere Ex-Manager verhandelt. Während der bisherigen 241 Verhandlungstage wurden mehr als 200 Zeugen vernommen. Der Prozess geht nun in die Endphase, die Beweisaufnahme soll im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein, wie das OLG schreibt.

Insofern sehen die Richter ein gewisses Risiko, den österreichischen Staatsbürger Braun aus dem Gefängnis zu entlassen. Es bestünde die Gefahr, schreibt das OLG, dass sich Braun dann in sein Heimatland Österreich absetzt. In diesem Fall drohe das ganze Verfahren zu platzen. Gemäß deutscher Strafprozessordnung dürfen Verhandlungen nur für begrenzte Zeit unterbrochen werden. Sollte ein Auslieferungsverfahren gegen Braun lange dauern, müsste alles noch einmal von vorn losgehen.

Dringender Tatverdacht hat sich verdichtet

Danach sieht es nach der jüngsten OLG-Entscheidung nicht aus. Entgegen der Ansicht von Brauns Anwältinnen folgt das OLG dem Landgericht in der Annahme, dass sich während der Verhandlung der dringende Tatverdacht gegen den Angeklagten „weiter verdichtet“ habe, wie es in der Entscheidung von Dezember heißt.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage nach der Existenz des sogenannten Drittpartnergeschäfts. Wirecard wickelte für Kunden Kreditkartenzahlungen im Internet ab. Jahrelang behauptete der Konzern, auf Märkten, in denen man über keine Lizenzen verfüge, mit diesen Drittpartnern gearbeitet zu haben. Doch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war dieses Drittpartnergeschäft frei erfunden. Einziges Ziel dieser Zahlen-Akrobatik sei es gewesen, das defizitäre Geschäft des Konzerns als erfolgreich darzustellen und den Aktienkurs des Unternehmens in die Höhe zu treiben. Markus Braun war der größte Einzelaktionär von Wirecard.

Als Wirecard im Jahr 2020 Insolvenz anmelden musste, stellte sich heraus, dass 1,9 Milliarden Euro aus diesem Drittpartnergeschäft vermutlich nie existiert haben. Während Braun immer wieder beteuert, von dem Betrug bei Wirecard nichts gewusst zu haben, und nach wie vor behauptet, es habe dieses Drittpartnergeschäft gegeben, schreibt das OLG: Es sei „sehr gut nachvollziehbar“, dass das „von der Wirecard AG behauptete, dokumentierte und in den Büchern erfasste Drittpartnergeschäft (…) tatsächlich nicht existierte und damit auch keine Erträge aus diesem Geschäft generiert wurden, sowie ein angeblich aus derartigen Erträgen gebildetes Treuhandvermögen nicht vorhanden war“.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es noch weitere Gründe, warum Braun weiter in Haft bleiben sollte. So sei es möglich, dass Braun einen stattlichen Millionenbetrag versteckt. In einem Kreditantrag aus dem Jahr 2019 hatte Braun angegeben, über 85 Millionen Euro in Wertpapieren auf Depots außerhalb Deutschlands zu halten. Vor Gericht sagte ein Wirtschaftsexperte der Kriminalpolizei aus, er habe trotz ausführlicher Untersuchungen den Verbleib dieses Vermögens nicht aufklären können. „Vor diesem Hintergrund bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte Dr. Braun Vermögenswerte im zweistelligen Millionenbereich beiseitegeschafft hat. Auf dieser Grundlage besteht die konkrete Gefahr, dass der Angeklagte Dr. Braun über verborgen gehaltenes Vermögen in Millionenhöhe verfügt, welches er für eine Flucht nutzbar machen kann“, schreibt das OLG. Seine Verteidigerinnen hatten dagegen ausgeführt, dass Braun über keinerlei Vermögen verfüge, das nicht bekannt sei.