Wien: Benko bleibt über Weihnachten im Gefängnis – Wirtschaft

Die Hoffnung von Milliardenpleitier René Benko, 48, zumindest die Weihnachtsfeiertage in Freiheit verbringen zu dürfen, erfüllt sich nicht. Bei einem Haftprüfungstermin an diesem Dienstag verlängerte die zuständige Richterin am Landesgericht für Strafsachen in Wien die Untersuchungshaft um weitere zwei Monate bis zum 23. Februar 2026. Es bestehe weiterhin akute Tatbegehungsgefahr. Auch andere „für die U-Haft relevanten Umstände“ hätten sich seit der bislang letzten Haftprüfung Mitte November nicht geändert. Das Gericht geht weiter von einem dringenden Tatverdacht Benkos aus.

Seit 24. Januar sitzt Benko in der Justizvollzugsanstalt seiner Heimatstadt Innsbruck. Er war in Deutschland als Eigentümer der Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof aktiv sowie ehedem auch als Immobilien-Geschäftsmann in Wien, Hamburg, München und anderen Großstädten. Benko nahm per Videoschalte aus dem Gefängnis an der Haftprüfungsverhandlung teil. Sie fand auf sein Betreiben und das seines Verteidigers Norbert Wess statt, der die Haftdauer „unverhältnismäßig“ nennt. Elf Monate U-Haft ist in einer Wirtschaftsstrafsache in Österreich die absolute Ausnahme. Benko werden unter anderem Untreue, schwerer Betrug und betrügerische Krida vorgeworfen, wobei bis zu rechtskräftigen Entscheidungen die Unschuldsvermutung gilt.

Die Entscheidung der Haftrichterin an diesem Dienstag ist ein herber Rückschlag für Benko und dessen Verteidiger Norbert Wess. Der Wiener Anwalt hatte sowohl in seinem Antrag an das Gericht, als auch in Interviews mit Boulevardmedien für eine Freilassung seines Mandanten mit dem Argument geworben, die Behörden hätten so viele Unterlagen beschlagnahmt und Zeugen einvernommen, dass Benko gar keinen Spielraum mehr habe, um etwaige Straftaten zu begehen oder etwas zu vertuschen. Zudem stehe er unter enormer öffentlicher Beobachtung. Dem Vernehmen nach hatte nicht nur seine Familie, sondern auch ein nicht näher benannter „väterlicher Freund“ aus Wien angeboten, Benko während der Weihnachtsfeiertage bei sich zu beherbergen.

Benko hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Landesgerichtes binnen drei Tagen Beschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen.