Dass sie bei der Staatsgewalt nicht auf Gegenliebe stoßen, sind sie bei der Roten Hilfe gewohnt. Der Verein, der politisch motivierte Straftäter ideell und finanziell unterstützt und auch mit der „Antifa-Ost“ in Verbindung steht, wird seit vielen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz nennt den Verein „die größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“. Sonderlich beeinträchtigt hat dies den Verein mit seinen knapp 19 000 Mitgliedern bislang nicht.
Aber jetzt geht es der kapitalismuskritischen Organisation ans Geld, genauer gesagt: an die Möglichkeit, die knapp zwei Millionen Euro Mitgliedsbeiträge und Spenden pro Jahr zu verwalten, mit denen unter anderem Anwältinnen und Anwälte bezahlt werden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung erhielt die Rote Hilfe in den vergangenen Wochen mehrere Kündigungen ihrer Bankkonten, von der Sparkasse Göttingen und der GLS-Bank. Sie ist nicht die einzige Organisation aus dem linken Spektrum, die das in jüngerer Zeit traf, und in diesem Fall liegt ein Zusammenhang sehr nahe: Die Kündigungen sind wohl eine direkte Folge von Donald Trumps Kampf gegen die „Antifa“. Der lange Arm des US-Präsidenten reicht einmal mehr bis nach Deutschland.
Trump hat die linksgerichtete Antifa als „terroristische Organisation“ eingestuft, auch wenn es sich gar nicht um eine Organisation handelt, sondern um eine lose Bewegung aus dem linken bis linksextremen Spektrum, die sich gegen Faschismus, Rassismus und andere rechte Ideologien einsetzt. Aus dieser Melange haben die US-Behörden eine konkrete Gruppierung in Deutschland ausgemacht: Die „Antifa Ost“, die mit Überfällen auf echte oder vermeintliche Rechtsextreme auffällig geworden ist, unter anderem 2023 im Kontext der Neonazigedenkveranstaltung „Tag der Ehre“ in Budapest. Die US-Behörden stuften sie Mitte November als „ausländische Terrororganisation“ ein.
In der Folge steht die „Antifa Ost“ nun auch auf einer Sanktionsliste des Office of Foreign Assets Control (OFAC), eine Behörde des US-Finanzministeriums. Die Gruppe sei zwischen 2017 und 2018 gegründet worden und auch als „Hammerbande“ bekannt, steht in dem kurzen Eintrag. Sonst nichts, keine Namen, keine Adressen. Aber das reicht, um Banken auch in Deutschland nervös zu machen. Bei einem OFAC-Eintrag schlagen die Systeme automatisch Alarm. „Risiko: hoch“, heißt es zum Stichwort „Antifa Ost“ bei einem privaten Dienstleister, den viele Banken zur Einschätzung ihrer Geldwäsche-Risiken nutzen.
Während die Trump-Regierung in den USA gerade eine Debatte über ein angeblich ideologisch motiviertes „Debanking“ konservativer Kunden durch Großbanken angestoßen und bereits ein entsprechendes Dekret erlassen hat, führt die Einstufung der Antifa als Terrororganisation jetzt wohl zum „Debanking“ linker Organisationen. Das bringe Probleme für US-Banken mit sich, die besonders viele „progressive“ Kunden haben und würde auch verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, wie das Fachmagazin American Banker berichtet.
Die GLS-Bank hat die Rote Hilfe vor der Kündigung zum Gespräch gebeten und nach ihrer Verbindung zur „Antifa Ost“ befragt. Die Sparkasse Göttingen wiederum schickte nur ein Schreiben und hat dem Verein auch auf Nachfrage keine Gründe genannt. Bei der Bundesregierung sieht man die „Antifa Ost“ zwar als „linksextremistisches Netzwerk“, übernimmt die Terroreinstufung aus den USA aber ausdrücklich nicht. Das von der Gruppierung ausgehende Gefährdungspotenzial habe sich zuletzt zudem erheblich verringert, teilt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit. Die maßgeblichen Akteure sind entweder verurteilt oder warten im Gefängnis auf ihren Prozess. Bei den Verfahren geht es um Gewaltdelikte und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, nicht um Terror. Die Einstufung in den USA gilt daher unter Experten in Deutschland als umstritten, zitieren lassen will sich damit aber keiner.
Durch die USA erlassene Sanktionen erhalten in Deutschland keine Rechtswirkung, betont auch eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. „Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kreditinstitute, unter Abwägung von Kosten-/Nutzenaspekten sowie unter Risikogesichtspunkten über die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen beziehungsweise Vertragsverhältnissen zu entscheiden.“ In der Praxis heißt das wohl, lieber weg mit dem Risiko-Kunden. Mit den USA können es sich Banken nicht verscherzen, selbst wenn sie kein eigenes US-Geschäft haben. Schließlich können sie im Extremfall und aus einer gewissen Willkür heraus ja sogar selbst von den US-Behörden sanktioniert werden. Hinzu kommt, dass die relevanten Kreditkartenfirmen ihren Sitz in den USA haben, ohne die eine Bank schwerlich arbeiten kann.
Die Rote Hilfe kritisiert, dass hier ein „rechtsfreier Raum“ entstehe, in dem politische Deutungen einer US-Regierung faktisch die deutsche Zivilgesellschaft treffen können. „Heute trifft es unseren Verein – doch wer steht morgen im Visier, wenn dieser Trend ungebremst weitergeht?“, sagt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. „Wenn die ultrarechte Agenda in den USA weiter an Einfluss gewinnt, könnten auch andere progressive Initiativen und marginalisierte Gruppen ins Fadenkreuz geraten.“
Dass die Rote Hilfe eine Verbindung zur „Antifa-Ost“ hat, ist kein Geheimnis. Sie zeigen sich solidarisch mit den Beschuldigten im sogenannten „Budapest-Komplex“, fordern ihre Freilassung – und sammeln Spenden. Sie hat Überweisungen getätigt, bei denen im Verwendungszweck „Antifa Ost“ angegeben war, mindestens eine nach der Sanktionierung. War es eine solche konkrete Transaktion, die die GLS zur Kündigung bewegten? Oder ist der Bank das Risiko mit der Roten Hilfe Geschäfte zu machen, grundsätzlich zu hoch, weil sie wegen Geschäften mit US-Bezug selbst Probleme bekommen könnten? Auf Anfrage gibt sich die GLS, die sich selbst als Deutschlands „erste sozial-ökologische Bank“ bezeichnet, schmallippig und verweist auf das Bankgeheimnis.
Während die GLS als genossenschaftliche Bank Konten in der Regel im eigenen Ermessen kündigen kann, ist es bei Sparkassen komplizierter. Als Anstalten des öffentlichen Rechts haben sie eine Art Grundversorgungsauftrag, wie auch ein Sprecher der Sparkasse Göttingen betont: „Wir können eine Kontoführung nach gefestigter Rechtsprechung erst dann ablehnen, wenn Parteien oder politische Gruppen verboten wurden – selbst wenn sie bereits als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.“ Warum sie dann der Roten Hilfe gekündigt hat, beantwortet er „aufgrund des Datenschutzes“ nicht. Zuletzt hatten Sparkassen immer wieder betont, dass sie rechtsextremen Organisationen wie den Freien Sachsen oder der AfD bedauerlicherweise nicht kündigen dürften. Das gehe nicht einmal bei einem als GmbH organisierten AfD-Online-Fanshop, hat der Chef der Kölner Sparkasse in einem SZ-Interview betont.
Die Rote Hilfe hat nun Eilklage gegen die Sparkasse eingereicht, die Konto-Kündigung zum 9. Februar solle ausgesetzt werden, denn sonst würde durch den „faktischen Ausschluss aus dem bargeldlosen Zahlungsverkehr ein irreparabler Schaden entstehen“. In der Zwischenzeit haben sie versucht, woanders ein neues Konto zu eröffnen. Von der Ethikbank kam schon nach wenigen Stunden eine kurze Nachricht: Man bedauere, aber dies sei leider nicht möglich.
