Berufspendler und Gastronomie können sich über Steuererleichterungen von kommendem Jahr an freuen. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetzespaket mit jährlichen Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro zu. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits vor gut zwei Wochen beschlossen. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Kernpunkt des nun beschlossenen Steueränderungsgesetzes ist die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants. Sie wird dauerhaft von derzeit 19 auf sieben Prozent reduziert. Das Schnitzel wird deswegen wahrscheinlich aber nicht billiger. Gastronomen dämpften bereits vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder rechtfertigte die Steuersenkung mit deutlich gestiegenen Kosten für die Wirte. Essen im Restaurant sei auch wichtig für den Zusammenhalt im Land, betonte er.
Zudem gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer künftig ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Für Geringverdiener wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert.
Die Kosten dafür tragen etwa zur Hälfte Länder und Kommunen – ihnen entgehen in den nächsten Jahren Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Mehrere Länder bestanden im Bundesrat deshalb darauf, die Bund-Länder-Finanzen im kommenden Jahr grundsätzlich neu zu ordnen.
