Wehrdienstreform: Linkenvorsitzender van Aken kritisiert neuen Wehrdienst

Der Co-Vorsitzende der Linken, Jan van Aken, hat das vom Bundesrat gebilligte Gesetz zum neuen Wehrdienst kritisiert. Damit sei auch die gesetzliche Grundlage für das umstrittene Losverfahren und einen verpflichtenden Dienst geschaffen worden, sagte van Aken dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. „Das Losverfahren ist beschlossene Sache.“

Zur „unangenehmen Wahrheit“ gehöre, dass ausgebildete Soldaten im Kriegsfall auch kämpfen müssten. „Zunächst ist nur die Musterung verpflichtend, später kommt die Wehrpflicht mit Losverfahren“, sagte der Linkenchef. „Und dann heißt es plötzlich: An die Front!“

Von der Entscheidung über den neuen Wehrdienst sei er „emotional sehr berührt“, sagte van Aken. Zwar gebe es in Deutschland das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, doch nicht alle Betroffenen könnten dies jederzeit in Anspruch nehmen. Van Aken zufolge werden auch heute noch „nicht wenige Anträge auf Kriegsdienstverweigerung“ abgelehnt.

„Wehrpflicht durch die Hintertür“

Zuvor hatte auch Ines Schwerdtner, die zweite Vorsitzende der Linken, die verpflichtende Musterung als den „ersten Schritt zu einer Wehrpflicht durch die Hintertür“ bezeichnet. Denn schon jetzt sei klar, dass sich nicht ausreichend Freiwillige für die Bundeswehr melden würden, sagte Schwerdtner in der ARD.

Der Bundesrat hatte am Freitag die Pläne von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur Wiedereinführung der Wehrerfassung und zur verpflichtenden Musterung ganzer Jahrgänge gebilligt. Pistorius‘ Ziel ist eine deutliche personelle Aufstockung der Bundeswehr. Sollten angestrebte Personalziele erreicht werden – was als unsicher gilt –, soll die Entscheidung für den Wehrdienst weiterhin freiwillig bleiben. Andernfalls könnte ein Pflichtdienst kommen.

Vorgesehen ist, dass künftig alle 18-jährigen Deutschen einen Fragebogen zur Motivation und zur Eignung für die Bundeswehr erhalten. Begonnen wird im kommenden Jahr mit dem Jahrgang 2008. Männer müssen den Fragebogen ausfüllen und zur Musterung, für Frauen ist beides freiwillig. Das Gesetz könnte, eine Unterschrift durch den Bundespräsidenten vorausgesetzt, zum 1. Januar in Kraft treten.