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Im Jahr 2026 treten zahlreiche neue Vorgaben für Fahrzeuge, Verkehrssicherheit und technische Prüfungen in Kraft. Darauf weist der TÜV-Verband in einer Meldung des Originaltext-Service hin. Die Änderungen betreffen unter anderem Führerscheine, Hauptuntersuchungen, Abgasnormen sowie verpflichtende Assistenzsysteme.
Wer seinen Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten hat, muss ihn bis spätestens 19. Januar 2026 gegen den EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Zuständig sind Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder Bürgeramt am aktuellen Wohnsitz.
Der neue Führerschein ist 15 Jahre gültig und fälschungssicher.
Ausgenommen sind Personen, die vor 1953 geboren wurden; für sie endet die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033. Der Umtausch ist verpflichtend. Bei Kontrollen droht bei Nichtumtausch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Fahrzeuge, die 2026 die Hauptuntersuchung bestehen, erhalten eine braune HU-Plakette mit einer Laufzeit bis 2028, sofern sie dem zweijährigen Prüfintervall unterliegen.
Der Monat der nächsten HU ist auf der Plakette an der 12-Uhr-Position ablesbar. Alternativ ist der Termin in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
Wird die HU um zwei Monate oder mehr überschritten, drohen Bußgelder. Bei längerem Verzug kann eine vertiefte HU angeordnet werden, die zusätzliche Kosten verursacht.
Ab Januar 2026 gilt für neu zugelassene Pkw die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e als Zwischenschritt. Ab 29. November 2026 greift die Abgasnorm Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung. Für alle Neuzulassungen gilt Euro 7 ab Ende 2027.
Die Norm sieht unter anderem eine präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor. Erstmals werden auch Reifen- und Bremsabrieb einbezogen; Grenzwerte für Reifenabrieb folgen ab 2030.
Für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten erstmals Vorgaben zur Haltbarkeit der Antriebsbatterien:
– nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern mindestens 80 Prozent,
– nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern mindestens 72 Prozent der ursprünglichen Kapazität.
Ab 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Pkw-Typen sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit Next-Generation-eCall (NG-eCall) ausgestattet sein.
Ab 1. Januar 2027 dürfen keine Neuwagen ohne diese Technik mehr zugelassen werden.
NG-eCall nutzt 4G/LTE- und 5G-Netze statt der bisherigen 2G/3G-Technik und übermittelt bei Unfällen mehr Daten. Für Bestandsfahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
Ab 7. Juli 2026 dürfen nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden, die unter anderem über folgende Systeme verfügen:
- erweiterten Kopfaufprallschutz für Fußgänger
- hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
- Notfall-Spurhalteassistent, auch bei hydraulischer Servolenkung
- Warnsystem bei nachlassender Fahreraufmerksamkeit
- intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
- Notbremslicht
Neben dem Verkehrsbereich treten 2026 weitere gesetzliche Neuerungen in Kraft, auf die der TÜV-Verband hinweist:
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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte:
Ab August 2026 müssen KI-generierte Texte, Bilder und Videos als solche gekennzeichnet werden; Nutzer sind zudem darüber zu informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren. -
NIS2-Umsetzungsgesetz:
Seit Dezember 2025 gelten verschärfte Cybersicherheitsanforderungen für deutlich mehr Unternehmen, einschließlich Meldepflichten bei IT-Vorfällen innerhalb von 24 Stunden und persönlicher Verantwortung der Geschäftsleitung. -
Neue EU-Produkthaftungsrichtlinie:
Ab Dezember 2026 gelten Software und KI-Systeme erstmals als Produkte, für deren Fehler Hersteller verschuldensunabhängig haften. -
Ökodesign-Verordnung und Recht auf Reparatur:
Ab Juli 2026 greifen unter anderem ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien sowie erste Pflichten zum Digitalen Produktpass; außerdem muss die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur umgesetzt sein. -
Neue EU-Verpackungsverordnung:
Ab August 2026 müssen alle in Verkehr gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein und strengere Grenzwerte für Schadstoffe einhalten. -
EU-Batterieverordnung:
Ab Januar 2026 gelten neue Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz von Batterien: 75 Prozent bei Blei-Säure-Batterien, 65 Prozent bei Lithium-Batterien, 80 Prozent bei Nickel-Cadmium-Batterien 50 Prozent bei sonstigen Altbatterien.
