Strompreis: Bundesregierung will bundesweite Strompreiszone beibehalten

Die Bundesregierung hat entschieden, die einheitliche deutsch-luxemburgische Stromgebotszone nicht aufzuteilen. Damit lehnte sie einen Vorschlag des Verbands der
europäischen Stromnetzbetreiber vom April 2025 ab, der eine
Aufteilung in fünf Gebiete nahegelegt hatte. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
veröffentlichte zu seiner Entscheidung einen „Aktionsplan Gebotszone“,
der an die EU-Kommission übermittelt worden sei.

Indem die einheitliche Zone in Deutschland beibehalten wird, bleibt auch der einheitliche Börsenstrompreis erhalten. Mit diesem Vorgehen wird laut dem Bundeswirtschaftsministerium Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft verhindert und regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher entgegengewirkt. Diese würden „industriepolitisch komplexe Fragestellungen aufwerfen, in einer Zeit, in der sich die europäische Industrie fundamentalen Herausforderungen gegenübersieht“.

Norddeutsche Bundesländer forderten Aufteilung

Unter dem Börsenstrompreis versteht man den Preis, zu dem Strom an der Strombörse zwischen Erzeugern und Energieversorgern gehandelt wird. Der Strompreis für Endverbraucher enthält darüber hinaus Steuern, Umlagen und Entgelte, die sich regional und zwischen Stromanbietern unterscheiden können.

Forderungen nach einer Aufteilung in mehrere Preiszonen gab es vor allem in den norddeutschen Bundesländern, wo viel Strom aus erneuerbaren Quellen wie der Windkraft produziert wird. Der Börsenstrompreis wird nach dem Merit-Order-Prinzip festgelegt. Dabei definiert das kostenintensivste Kraftwerk, das für Stromversorgung gebraucht wird, den Preis. Am günstigsten ist Strom aus Wind- und Sonnenenergie.

Die
Verbraucher im Norden könnten bei einer Aufteilung der Stromgebotszone deshalb von geringeren Strompreisen
profitieren. Im industriereichen Süden Deutschlands könnten die
Preise jedoch steigen. Insbesondere der Transport von
überschüssigem Windstrom aus dem Norden in den Süden ist durch
Netzengpässe, also eine Überlastung des Stromnetzes, begrenzt.

Ministerium schlägt Maßnahmen vor

Im Koalitionsvertrag war die Weiterführung einer einheitlichen Zone bereits vereinbart worden. Die vier
Betreiber der Stromübertragungsnetze in Deutschland, Tennet,
Amprion, 50Hertz und TransnetBW, hatten die Vorschläge zur Aufteilung ebenfalls abgelehnt.

Der Aktionsplan Gebotszone sieht nach Angaben des
Ministeriums eine Reihe von Maßnahmen vor, um bestehende
Netzengpässe zu reduzieren. Dazu zählen etwa die Erhöhung der
Netzübertragungskapazitäten und eine bessere Synchronisierung
von Netz, Erzeugung und Verbrauch. Vorab hatte das Ministerium die Pläne mit Interessenträgern wie Verbänden und Unternehmen beraten.