Pflegereform: Bund und Länder stellen Vorschläge für Pflegereform vor

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflege hat ihre Arbeit abgeschlossen und die Ergebnisse vorgestellt. Das aus Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern bestehende Gremium erarbeitete Vorschläge, mit denen den Angaben zufolge „eine bürgernahe und menschenwürdige pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der Stadt und auf dem Land“ sichergestellt werden soll. Dafür sei ein „Gesamtkonzept aus versorgungs- und finanzpolitischen Maßnahmen“ nötig, heißt es im Ergebnispapier, das der ZEIT vorliegt. 

„Knackpunkt der Reform ist und bleibt eine nachhaltige Finanzierung des Systems“, sagte Warken bei der Vorstellung der Ergebnisse. Dabei solle die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem bleiben. Die
Versicherung werde folglich nie alle Kosten übernehmen, eigene Vorsorge
bleibe wichtig. Die sehr begrenzten Finanzmittel müssten zugleich
deutlich zielgerichteter eingesetzt werden. Bei der genauen
Ausgestaltung der Finanzierung gebe es noch Klärungsbedarf.

Pflegeversicherung verzeichnet hohe Defizite

Die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Dem Medizinischen Dienst des Bundes
zufolge erhielten Ende 2024 rund 5,6 Millionen Menschen Leistungen aus
der sozialen Pflegeversicherung. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich
damit in den vergangenen zehn Jahren fast verdoppelt. Und der Anstieg
dürfte noch weitergehen: Schätzungen des Statistischen Bundesamts gehen von bis zu 7,6 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2055 aus. Die Folge sind enorm gestiegene Kosten: Diese stiegen von rund 24 Milliarden
Euro 2013 auf mehr als 59 Milliarden 2023. Die Einnahmen können dem nicht folgen, sodass die Pflegeversicherung bereit mehrfach hohe Defizite verzeichnete.

Damit die Beiträge nicht steigen, will der Bund die gesetzliche Pflegeversicherung kurzfristig mit Darlehen stabilisieren, 2025 mit 0,5 Milliarden Euro und 2026 mit 3,2 Milliarden Euro. Diese sollen aber nur ein Übergang sein, im Koalitionsvertrag versprach Schwarz-Rot eine „große Pflegereform“. Grundlage für diese sollen die Vorschläge der Arbeitsgruppe sein.

Mehr Prävention und KI, weniger Bürokratie

Um die Pflegebedürftigkeit generell und so auch die Kosten zu senken, soll in Zukunft mehr Wert auf Prävention gelegt werden. Die Arbeitsgruppe schlägt etwa freiwillige, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für ältere Menschen vor. Die Beratung und Schulung von Pflegebedürftigen in niedrigen Pflegestufen sowie die häusliche Pflege sollen so weiterentwickelt werden, dass es seltener zu Umzügen in vollstationäre Pflegestationen kommen muss. Um häusliche Unterstützung in der Nacht, an Wochenenden sowie in Krisensituationen zu gewährleisten, soll ein Notfallbudget geschaffen werden. Geprüft werden soll außerdem, ob Beschäftigte, die wegen der Pflege Angehöriger ihre Arbeitszeit reduzieren, dafür teilweise finanzielle Kompensation erhalten können.

Weiter schlägt die Arbeitsgruppe vor, Bürokratie abzubauen und unzeitgemäße Regulierungen abzuschaffen, um Pflegeeinrichtungen und -kräfte zu entlasten. Zum Beispiel sollen doppelte Vorgaben auf Landes- und Bundesebene abgeschafft werden. Innovationen in den Bereichen Digitalisierung und KI sollen „unbürokratisch gefordert werden und in die Praxis kommen“, heißt es.

Gesetz soll bis Ende 2026 in Kraft treten

Die erarbeiteten Vorschläge sollen jetzt mit betroffenen Organisationen aus der Praxis beraten werden. Zur Finanzierung will das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Bundesregierung einen Vorschlag erarbeiten und diesen im Februar 2026 mit den Ländern beraten. Anschließend soll ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, „der möglichst Ende 2026 in Kraft treten kann“, heißt es im Papier der Arbeitsgruppe.

Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und KNA