Niedriglohnsektor in Deutschland: 6,3 Millionen Beschäftigte vor allem in drei Branchen – Wirtschaft

Etwa jeder sechste abhängig Beschäftigte in Deutschland arbeitet im Niedriglohnsektor. Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 dazu, wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte. Damit lag der Anteil an allen Beschäftigungsverhältnissen wie im Vorjahr bei 16 Prozent. Zuvor war die Niedriglohnquote innerhalb von zehn Jahren von 21 Prozent im April 2014 auf den aktuellen Wert gefallen. „Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro“, hieß es.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im vergangenen April bei 14,32 Euro. 2024 hatte sie bei 13,79 Euro gelegen.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung spricht von einem Erfolg des Mindestlohns. „Er hat vielen Menschen mehr Geld in die Tasche beschert und Lohnungleichheiten verringert“, sagte WSI-Expertin Dorothee Spannagel. „Jetzt gilt es, den Mindestlohn weiter zu stärken und die Tarifbindung auszubauen, um diesen Trend fortzusetzen.“ Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 13,90 Euro je Stunde, ein Jahr später dann auf 14,60 Euro.

Innerhalb der einzelnen Branchen sind die Unterschiede beim Niedriglohnanteil groß. Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 Prozent) im Gastgewerbe liegt aktuell im Niedriglohnbereich. Weit überdurchschnittlich ist der Anteil auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent). In der öffentlichen Verwaltung (zwei Prozent), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (sechs Prozent), im Bereich Erziehung und Unterricht (sechs Prozent) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (sechs Prozent) sind die Anteile am niedrigsten.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Für dieses Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere zehn Prozent der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere zehn Prozent) gemessen. Letztere erzielten das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden.