Die Mehrheit im Wahlprüfungsausschuss hält es nicht für notwendig, die Stimmen bei der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Das teilte der Vorsitzende des Ausschusses, Macit Karaahmetoğlu (SPD), in Berlin mit. Damit scheitert ein Anliegen des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das den Einzug ins Parlament knapp verpasst hatte.
Die Einsprüche der Partei seien unbegründet, sagte Karaahmetoğlu. Dabei sicherte er zu, der Ausschuss habe die Forderung des BSW sehr genau geprüft. Der Sachvortrag der Partei habe sich in allen Teilen als unzutreffend herausgestellt.
BSW will auf Neuauszählung klagen
Nach dem Ausschuss muss sich noch das Plenum des Parlaments mit dem Vorgang befassen. Folgt die Mehrheit dem Votum des Ausschusses, will das BSW eine Neuauszählung der Stimmen auf dem Rechtsweg erreichen. Das stand der Partei bis zu einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses vorerst nicht offen. Das letzte Wort dürfte nun daher das Bundesverfassungsgericht haben.
Auch das BSW dürfte darauf vorbereitet sein: Es war vorab erwartet worden, dass der Ausschuss die Forderung der Partei abweist. Die 46-seitige Beschlussempfehlung wurde bereits vor einigen Tagen bekannt. Darin hieß es, es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“.
Laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar kam das BSW auf 4,981 Prozent der Zweitstimmen und scheiterte somit knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Nach Angaben der Partei fehlten dafür bundesweit weniger als 10.000 Stimmen. Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es ohne solche den Einzug in den Bundestag erreicht hätte. Die Partei fordert daher seit Monaten eine Neuauszählung. Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erhielten zehntausende E-Mails, die dem Anliegen Nachdruck verleihen sollten.
Was jetzt? – Der Nachrichtenpodcast:
BSW kämpft um 0,019 Prozent
BSW wirft Wahlausschuss „machtpolitische“ Erwägungen vor
Zu der bereits vorab bekannt gewordenen Beschlussempfehlung hatte sich das BSW noch vor dem offiziellen Ergebnis der Prüfung durch den Ausschuss geäußert. Es sei „keine Überraschung, dass der Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung ablehnt“, teilte die Partei mit – und warf dem überparteilich besetzten Gremium eine politisch motivierte Entscheidung vor: „Es ist naheliegend, dass dabei machtpolitische Gründe eine Rolle spielen“, teilte das BSW mit. „Die Angst, dass sonst das BSW zu Recht im Bundestag wäre und die Regierung Merz ihre Mehrheit verlieren würde, ist offenbar zu groß.“
Das BSW verwies damit auf die Änderungen an der Sitzverteilung im Bundestag, falls die Partei ins Parlament eingezogen wäre oder durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und eine Neuauszählung, bei der sich die Annahmen des BSW über Wahlfehler bestätigen würden, nachträglich in den Bundestag einziehen würde. Die schwarz-rote Koalition um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätte in diesem Fall keine Mehrheit mehr.
