
Ein Verein verbindet. Gemeinsam Fußball spielen, musizieren oder Vogelarten bestimmen, das ist eine gesellschaftliche Klammer. Sie bringt Juristin und Pflegekraft, Arzt und Schornsteinfeger zusammen, Menschen laufen gemeinsam, sie treten gemeinsam auf Bühnen auf, sie streifen auf der Suche nach seltenen Arten bei widrigstem Wetter durch die Wälder. Es widerspricht demnach dem Wesen eines Vereins, Menschen auszuschließen. Was aber tun, wenn Mitglieder diese Idee der Gemeinsamkeit aushöhlen, wenn sie einzelne Personen oder Gruppen diskriminieren? Müssen die Vereine solche Menschen mit Spaltpotenzial akzeptieren? Nein, das müssen sie nicht, und im Falle von radikal auftretenden AfD-Anhängern sollten Vereine einen Ausschluss in Erwägung ziehen. Kolping Deutschland hat als einer der ersten Verbände in Deutschland vor wenigen Wochen beschlossen, AfD-Mitglieder künftig von einer Mitgliedschaft auszuschließen.
