Reise platzt wegen Flugabsage: Geld zurück und Entschädigung

Fällt die Pauschalreise wegen kurzfristigen Flugproblemen ins Wasser, kann Betroffenen neben einer Rückerstattung des Reisepreises auch eine Entschädigung durch die Airline zustehen. Und zwar zusätzlich. Die Zahlung muss dann nicht auf den zurückgezahlten Reisepreis angerechnet werden, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden hervorgeht. (Az.: 92 C 2073/22)