Bundessozialgericht entscheidet: Bei Grundrente zählt auch Einkommen des Ehepartners

Bundessozialgericht entscheidetBei Grundrente zählt auch Einkommen des Ehepartners

Duesseldorf-08-04
Ehepartner seien wegen ihrer wechselseitigen Unterhaltspflicht wirksamer versorgt als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, so das Gericht. (Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Wenn die Rente trotz vieler Jahre Arbeit nicht reicht, kann es einen Zuschlag aus Steuermitteln geben, die sogenannte Grundrente. Fließt die auch, wenn der Ehepartner ausreichend Einkommen zur Verfügung hat? Dazu gibt es jetzt ein Urteil.

Höhere Einkommen der Ehefrau oder des Ehemanns können sich negativ auf den Anspruch auf die eigene Grundrente auswirken. „Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet“, urteilten die Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht in Kassel. Diese Ungleichbehandlung verstoße nicht gegen Verfassungsrecht.

Die 2021 eingeführte Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag können Rentner haben, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Die Klägerin war der Ansicht, verheiratete Menschen, die die Kriterien für die Grundrente erfüllen, müssten die gleichen Ansprüche haben wie solche, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Das sah das Bundessozialgericht – wie auch die Vorinstanzen – aber anders.

Zur Begründung führte der 5. Senat an, dass Ehegatten in Deutschland einer besonderen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht unterlägen. Konkret heißt das: Wenn etwa der Mann im Alter ausreichend Einkommen zur Verfügung hat, seine Frau aber nicht, muss er für sie sorgen. „Dagegen schulden die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einander keinen gesetzlichen Unterhalt.“ Sie hätten theoretisch also auch dann Anspruch auf die Grundrente, wenn ihr Partner ein höheres Einkommen zur Verfügung hat.

Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung wurde Ende 2023 bundesweit zu rund 1,27 Millionen Renten ein Grundrentenzuschlag in Höhe von durchschnittlich 92 Euro gezahlt. Das entspricht einer Quote an allen Renten von rund 4,9 Prozent.

Quelle: ntv.de, ino/dpa