

Meta entgeht einer Zerschlagung. Der Internetkonzern hat jetzt in einem Kartellstreit mit der amerikanischen Regierung einen Erfolg auf ganzer Linie errungen. Der zuständige Richter in dem Fall schrieb in seiner Urteilsbegründung: „Meta hält kein Monopol in dem relevanten Markt.“ Damit muss das Unternehmen keine gravierenden Eingriffe in sein Geschäft fürchten. Die US-Kartellbehörde FTC wollte es mit dem Rechtsstreit dazu zwingen, sich von seinen vor vielen Jahren zugekauften Diensten Instagram und Whatsapp zu trennen.
Das Urteil ist der zweite große Erfolg amerikanischer Tech-Giganten in Kartellstreitigkeiten mit der US-Regierung innerhalb kurzer Zeit – und fällt noch um einiges eindeutiger aus. Anfang September kam schon Google in einem Fall glimpflich davon, in dem ebenfalls eine Zerschlagung zur Diskussion stand. Hier beschränkte sich der Richter auf mildere Auflagen für das Unternehmen. In dieser Auseinandersetzung hatte der Richter zuvor allerdings entschieden, Google sei ein Monopolist in der Internetsuche. Im Meta-Fall scheiterte die Regierung schon an dieser ersten Hürde.
Die Klage der FTC gegen Meta wurde Ende 2020 eingereicht und somit in den letzten Tagen von Donald Trumps erster Amtszeit als US-Präsident. Dem Konzern wurde darin vorgeworfen, auf illegale Weise eine Monopolstellung missbraucht zu haben. Seine Strategie sei es gewesen, aufstrebende Wettbewerber „zu kaufen oder zu begraben“. Die Akquisitionen von Instagram 2012 und Whatsapp 2014 seien Beispiele dafür, wie er auf Gebieten zugekauft habe, auf denen er aus eigener Kraft nicht erfolgreich gewesen sei. Im April fand ein Prozess in dem Fall statt, dabei trat auch Vorstandschef Mark Zuckerberg im Zeugenstand auf.
Ist Tiktok ein Wettbewerber?
Meta hat die Vorwürfe der FTC in scharfer Form zurückgewiesen und bestritten, überhaupt eine marktbeherrschende Position zu haben. Die Behörde hatte in ihrer Klage den Markt sehr eng definiert. Sie hat Snapchat als einzigen – und weit abgeschlagenen – direkten Wettbewerber beschrieben, aber nicht andere große Plattformen wie Youtube oder Tiktok. Sie argumentierte zum Beispiel, Tiktok-Nutzer verbreiteten in erster Linie Inhalte für ein Publikum, das sie nicht persönlich kennen, während es bei Instagram oder Facebook um die Kommunikation mit Freunden und Familie gehe.
Der zuständige Richter James Boasberg schlug sich nun klar auf die Seite von Meta. Er schrieb, die Wettbewerbslandschaft habe sich allein seit Einreichen der Kartellklage vor fünf Jahren erheblich verändert, etwaige Grenzen zwischen verschiedenen Marktsegmenten von Onlineplattformen seien verschwommen. Metas Dienste wie Facebook und Instagram seien „hinreichend austauschbar“ mit Tiktok und Youtube, Tiktok sei heute Metas schärfster Rivale.
Dennoch bestehe die FTC darauf, dass der Konzern mit „den gleichen alten Rivalen“ konkurriere wie vor zehn Jahren, in dieser kleinen Gruppe ein Monopol halte und dies mit wettbewerbswidrigen Mitteln zu bewahren versuche. Egal, ob Meta in der Vergangenheit eine Monopolstellung gehabt habe oder nicht: Die Kartellbehörde müsste beweisen, dass dies bis heute der Fall sei, und das habe sie nicht getan.
Nähe zu Trump
Meta zeigte sich erfreut von dem Urteil. „Die Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta scharfer Konkurrenz gegenübersteht,“ hieß es in einer Stellungnahme. Die FTC äußerte sich zunächst nicht. Die Behörde könnte versuchen, ein Berufungsverfahren anzustrengen.
Der Erfolg von Meta dürfte auch anderen Techgiganten Hoffnung machen, die ins Visier der Kartellbehörden geraten sind. Auch Amazon und Apple sind wegen angeblichen wettbewerbswidrigen Verhaltens verklagt worden. Diese beiden Fälle befinden sich noch in früherem Stadium. Gegen Google ist noch ein zweites Verfahren anhängig, das sich um Onlinewerbung dreht und in dem der Konzern wie in dem anderen Fall in der ersten Phase beschieden bekam, er sei ein Monopolist. Hier muss noch über etwaige Auflagen entschieden werde.
Meta kommt nun in seiner Auseinandersetzung vorerst völlig ungeschoren davon. Dabei hat das Unternehmen offenbar im Frühjahr noch Gespräche mit der FTC über einen möglichen Vergleich geführt. Nach einem Bericht des „Wall Street Journal“ soll Vorstandschef Zuckerberg der Behörde angeboten haben, 450 Millionen Dollar zu zahlen. Die FTC habe allerdings einen zweistelligen Milliardenbetrag gefordert.
Zuckerberg hat daneben auch versucht, sich gut mit Trump zu stellen. Er hat angekündigt, die bisherige Form der Faktenprüfung auf seinen Plattformen aufzugeben. Außerdem stimmte er zu, 25 Millionen Dollar für die Beilegung eines Rechtsstreits mit Trump zu zahlen, in dem es um dessen zwischenzeitliche Sperre seiner Konten nach dem Sturm aufs Kapitol im Januar 2021 ging. Zuckerberg versprach Trump kürzlich auch, bis 2028 in den USA mindestens 600 Milliarden Dollar zu investieren.
Auch wenn der Richter Meta nun nicht als Monopolisten ansehen wollte, steht das Unternehmen wirtschaftlich weiterhin glänzend da. In seinem jüngsten Geschäftsquartal konnte es sein Wachstum beschleunigen und seinen Umsatz um 26 Prozent steigern. An der Börse wird Meta mit rund 1,5 Billionen Dollar bewertet.
