Der Bundespräsident ergänzt das Totengedenken. Künftig werden auch zur NS-Zeit wegen ihrer sexuellen Identität Verfolgte sowie getötete Polizisten berücksichtigt.
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Erstmals soll zum Volkstrauertag in diesem Jahr auch der Menschen gedacht werden, die während des Nationalsozialismus wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität verfolgt und getötet wurden sowie der im Einsatz getöteten Polizistinnen und Polizisten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erweitere das traditionelle Totengedenken am Volkstrauertag um zwei Opfergruppen, teilte das Bundespräsidialamt mit.
Am Sonntag soll Steinmeier das Totengedenken demnach erstmals in der neuen Fassung bei der zentralen Gedenkstunde im Deutschen Bundestag sprechen. Der Text des Totengedenkens wurde an zwei Stellen entsprechend angepasst. Dort heiß es nun unter anderem auch explizit, dass derer gedacht werde, die „etwa wegen ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Identität“ verfolgt und getötet worden seien. Außerdem werde neben Bundeswehrsoldaten auch um die „Polizisten und anderen Einsatzkräfte, die im Einsatz für unser Land ihr Leben verloren“ getrauert.
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