

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage von Wirecard-Aktionären auf Auszahlungen aus der Insolvenzmasse am Donnerstag abgewiesen. Damit bleibt es bei der üblichen Verteilung der Gelder aus der Verwertung der Überreste insolventer Unternehmen, bei der Aktionäre an letzter Stelle stehen. Mit seiner Entscheidung hob der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat des BGH ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München auf.
In dem konkreten Fall hatte die Vermögensverwaltung Union Investment rund 10 Millionen Euro Schadenersatz zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch der Insolvenzverwalter bestritt die Forderungen, weil er andere Gläubiger als vorrangig sah. Die Aktionäre seien nur zu berücksichtigen, falls am Ende Geld übrig bliebe – wonach es nicht aussieht. Union Investment klagte auf Feststellung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle.
Forderungen an Wirecard von insgesamt 15,4 Milliarden Euro
Tausende Geschädigte verloren durch die Pleite Geld: Neben den Gläubigern, die dem Unternehmen Kapital geliehen oder Dienstleistungen erbracht hatten, auch 50.000 Aktionäre, die Schadenersatz anmeldeten. So kamen Forderungen von insgesamt 15,4 Milliarden Euro zusammen, denen aber nur eine Insolvenzmasse von bisher 650 Millionen Euro gegenübersteht.
Weitere Verhandlung zu Wirecard diese Woche
Der Rechtsstreit ging nun darum, wie das Geld verteilt werden soll. Die Insolvenzordnung sieht vor, dass die Gläubiger – Kreditgeber, Dienstleister und Angestellte – vorrangig aus der Insolvenzmasse bedient werden. Aktionäre erhalten nur das, was darüber hinaus übrig bleibt – bei Wirecard aller Voraussicht nach nichts.
Über die Pleite von Wirecard und ihre Folgen wird in dieser Woche noch an weiteren Gerichten verhandelt. Am Landgericht München wurde am Mittwoch der Strafprozess gegen den langjährigen Vorstandschef Markus Braun fortgesetzt. Am Freitag kämpfen vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht Aktionäre um die Chance, über ein Kapitalanleger-Musterverfahren einen Teil des verlorenen Geldes zurückzubekommen. Die Wirtschaftsprüfer von EY, auf deren Zahlungskraft die Anleger vor allem gesetzt hatten, hat das Gericht in diesem Prozess aber bereits aus der Schusslinie genommen.
