BMV bekräftigt Grundsatz „Erhalt vor Neubau“

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat die Kritik der Grünen über Umschichtungen zum Verkehrsetat zurückgewiesen. Es bleibe beim Grundsatz, dass Erhalt vor Neubau stehe, sagte ein Sprecher des Ministeriums in Berlin. Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta hatte zuvor kritisiert, statt in eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur zu investieren, plane die Bundesregierung das Gegenteil und wolle an der Sanierung von Autobahnen und Bundesstraßen sparen.

Hintergrund sind Vorlagen über Änderungen am Haushaltsentwurf für das Jahr 2026. Am Donnerstag, 13. November, entscheidet darüber der Haushaltsausschuss. Das Bundesverkehrsministerium hatte von Milliarden-Finanzlöchern für Neu- und Ausbauprojekte bei Autobahnen in den kommenden Jahren gesprochen. Es würde die Verzögerung von Projekten drohen. Daraufhin hatten sich die Spitzen der Koalition aus Union und SPD darauf verständigt, dass baureife Projekte umgesetzt werden sollen und dass es dafür mehr Geld geben soll. Dies sei nun bei den Änderungen am Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 berücksichtigt.

Die Grünen hingegen werfen der Regierungskoalition vor, zu Lasten des Prinzips „Erhalt vor Neubau“ zu verfahren. Diese Darstellung wies der Sprecher des Verkehrsministeriums als „irreführend“ zurück. Man müsse das Gesamtbild aus Kernhaushalt und dem Sondervermögen für Infrastruktur betrachten. Aus dem Sondervermögen dürften nur Projekte zum Erhalt finanziert werden. Die geplante Absenkung von Mitteln im Kernhaushalt für den Erhalt – zum Beispiel für Bundesstraßen – habe haushaltstechnische Gründe, so der Ministeriumssprecher.