Die Bundesregierung aus Union und SPD erweitert offenbar ihren geplanten Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Wie die Rheinische Post unter Berufung auf ein Koalitionspapier berichtet, sollen in der für Donnerstag geplanten Gesetzesänderung neben Barbershops und Kosmetikstudios auch sogenannte plattformbasierte Lieferdienste in den Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen aufgenommen werden.
Die Berichterstatterin der Union im Finanzausschuss, Anja Karliczek, sagte der Zeitung, durch die Aufnahme der Lieferdienste werde „ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit“ geleistet. Insgesamt schütze die Koalition mit dem Gesetzentwurf „unsere kleinen und mittelständischen Betriebe vor illegaler Dumpingkonkurrenz“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte im August einen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung vorgelegt. Über den Gesetzentwurf, der offenbar noch einmal angepasst wird, soll nun der Bundestag abstimmen. Die geplante Reform sieht laut Bundesfinanzministerium vor, die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls grundlegend zu
modernisieren und zu digitalisieren. So soll effektiver etwa gegen illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung vorgegangen werden. Neben dem Arbeitnehmerschutz erhofft sich der Bund durch die Reform auch erhebliche Steuermehreinnahmen.
