

Am Berliner Flughafen BER kam es am Abend zu Verzögerungen im Flugverkehr, nachdem eine Drohne in der Nähe des Geländes gesichtet worden war. Der Flugbetrieb wurde für kurze Zeit eingestellt. Betroffen waren unter anderem Flüge nach Basel, Oslo und Barcelona. Ein Flugzeug aus London wurde nach Hamburg umgeleitet, weitere Maschinen aus Stockholm, Antalya und Helsinki konnten nicht wie geplant landen. Verspätete Landungen werden noch bis kurz vor Mitternacht erwartet.
Wie eine Sprecherin des Lagedienstes der Polizei Brandenburg nach ersten Erkenntnissen sagte, rief gegen 20 Uhr ein Zeuge an, weil er eine Drohne in der Nähe des Flughafens sah. Auch die Besatzung eines Funkstreifenwagens habe eine Drohne gesehen. Das Fluggerät sei dann aber nicht mehr feststellbar gewesen. „Aktuell fliegt sie nicht mehr“, sagte die Sprecherin in Potsdam.
Polizeihubschrauber im Einsatz
Der Einsatz dauerte laut Polizeidirektion Süd von etwa 20 Uhr bis 20.40 Uhr. Auch ein Polizeihubschrauber sei im Einsatz gewesen. Nach einem weiteren Hinweis auf eine Drohnensichtung habe sich auch das Luftfahrbundesamt eingeschaltet, sagte der Sprecher der Polizei und verwies für weitere Auskünfte auf diese Behörde.
Der BER teilte auf der Plattform X mit: „Leider kann es weiterhin zu Verzögerungen und Ausfällen von Flügen am BER kommen. Bitte informier dich frühzeitig zum Flugstatus bei deiner Airline und nutze den Online-Check-in.“
Drohnensichtungen an Flughäfen werden häufiger
Besonders in der Umgebung von Flughäfen sind Drohnen in der Luft ein großes Sicherheitsrisiko. Erst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört.
Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren – auch am Berliner Flughafen ist das ein Thema. In diesem Jahr wurden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in ihrem fortlaufenden Report dort bislang fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst. Im vergangenen Jahr waren es 20 und auch 2023 mehr als 15.
Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Zum Teil müssen bei einer Sichtung An- und Abflüge teilweise oder auch ganz eingestellt werden. Diese verbotenen Drohnenflüge können als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.
