
Das Berliner Landgericht hat eine Unterlassungsklage des
früheren Linken-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm gegen die BSW-Vorsitzende
Sahra Wagenknecht abgewiesen. Dehm wollte juristisch erzwingen, dass
Wagenknecht Aussagen unterlässt, die er als ehrenrührig erachtet. Es war
erwartet worden, dass die Klage keinen Erfolg haben wird.
Die strittigen Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit
gedeckt, begründete der Vorsitzende Richter Florian Lickleder das Urteil. Zudem
seien sie im kleinsten Kreis bei einer Unterhaltung gefallen, die einen
politischen Hintergrund gehabt hätten. Äußerungen in solchen geschützten Räumen
müssten ohne juristische Folgen möglich sein. Das Urteil ist nicht
rechtskräftig.
Das Gericht hatte bereits bei der mündlichen Verhandlung vor
einer Woche deutlich gemacht, dass die Klage wenig Chancen auf Erfolg habe. Dehm
hatte für diesen Fall angekündigt, möglicherweise in Berufung gehen zu wollen.
Dann müsste sich die nächsthöhere Instanz mit dem Fall beschäftigen. Er werde
nun mit seinem Mandanten darüber beraten, sagte sein Anwalt Gerhard Schüler auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa.
Politische Weggefährten
Dehm trug vor Gericht vor, wie ihn vermeintliche Äußerungen
der langjährigen Weggefährtin bei den Linken verletzt hätten. Diese sollen im
Zusammenhang mit der neuen Partei Wagenknechts und einer möglichen
Mitgliedschaft Dehms gefallen sein. „Frau Wagenknecht soll einfach in
Zukunft unterlassen, meine geistige Integrität infrage zu stellen“, forderte der
75-Jährige, der nach eigenen Worten das BSW wählt. Wagenknechts Anwalt bestritt
entsprechende Äußerungen.
Dehm und Wagenknecht waren lange Zeit enge politische
Weggefährten innerhalb der Linken. Nach Wagenknechts Austritt aus der
Linkspartei und der Gründung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) im Januar
2024 trennten sich ihre politischen Wege jedoch.
