Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt das Saarland als erstes Bundesland vom 30. Oktober an eine Stallpflicht für Geflügel. Die Allgemeinverfügung habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit. Zum 31. Oktober tritt auch in Hamburg eine entsprechende Vorgabe in Kraft, wie die Verbraucherschutzbehörde des Landes mitteilte.
Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das dortige Landesamt damit mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern, werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.

:Wie sich die Vogelgrippe auf Landwirte und Verbraucher auswirkt
Was steckt hinter den jüngsten Ausbrüchen der Seuche? Ist das Virus auch für den Menschen gefährlich? Werden Geflügelprodukte und Eier jetzt teurer? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Vogelgrippe wurde nach Angaben von Experten von wilden Kranichen auf ihrem Zug in wärmere Gebiete eingeschleppt und breitet sich derzeit in Deutschland aus. Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems vor Greifswald mitteilt, stieg die Zahl der seit Anfang September erfassten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35. Täglich würden neue Fälle gemeldet, das Infektionsgeschehen sei weiterhin sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit.
Besonders betroffen seien weiterhin Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500 000. Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, werden Hühner, Enten, Gänse und Puten in den betroffenen Betrieben gekeult und entsorgt. Ställe und Gehege werden gründlich desinfiziert, bevor wieder neue Tiere aufgenommen werden.
Die Haltungsregelungen sind derzeit in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. In Niedersachsen wurde in sechs Landkreisen – Cloppenburg, Emsland, Diepholz, Gifhorn, Oldenburg und Vechta – eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet.
In Brandenburg gilt mittlerweile fast flächendeckend eine Stallpflicht für Geflügel. Alle Landkreise – bis auf Oberspreewald-Lausitz – haben diese nach einer Risiko-Einschätzung angeordnet, wie Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) nach Beratungen in der Staatskanzlei in Potsdam sagte. Überall dort, wo Nutzgeflügel oder andere Vögel gehalten werden, müssen diese nun in geschlossenen Ställe oder anderen geeigneten Einrichtungen untergebracht werden.
Zudem müssen Tierhalter sicherstellen, dass ein möglicher Kontakt zu Wildvögeln unterbunden wird und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Maßnahme gilt seit Mittwoch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Spree-Neiße nebst Cottbus sowie in Potsdam, wie die dortigen Behörden mitteilten. Bereits seit gestern gilt sie im Landkreis Oberhavel. Nach und nach werde die Anordnung einer Stallpflicht alle Kreise betreffen, so ein Sprecher des Agrarministeriums.
Der Landkreis Märkisch-Oderland verhängte eine Stallpflicht, die nur für gewerbliche Halter gilt. „Wir müssen nach Augenmaß vorgehen“, sagte eine Sprecherin. Wer privat etwa zwei, drei Hühner halte, sei davon nicht betroffen.
