Moskau meldet Abschuss von 17 ukrainischen Drohnen


Das Tauziehen um die von Deutschland beantragte Auslieferung des Ukrainers Serhij K. wegen des Anschlags auf die Nord-Stream-Pipelines vom September 2022 dauert an. K.s Rechtsbeistand Nicola Canestrini kündigte unmittelbar nach dem Auslieferungsbeschluss eines Berufungsgerichts in Bologna vom Montagmittag an, in der Sache abermals das Kassationsgericht in Rom anzurufen. „Wir werden weiter dafür kämpfen, dass ein Richter die Fragen des Völkerrechts und der Immunität, die von den italienischen Gerichten bisher nicht einmal in Betracht gezogen wurden, eingehend prüft“, sagte Canestrini.

Auch bei der neuerlichen Verhandlung in Bologna sei es zu „schwerwiegenden Verfahrensmängeln“ gekommen, welche die Rechtmäßigkeit und die Einhaltung der Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens beeinträchtigt hätten, sagte der Anwalt. Serhij K. bleibt vorerst weiter in italienischer Untersuchungshaft.

Canestrini kritisierte namentlich, dass das Gericht abermals nicht die sogenannte funktionale Immunität seines Mandanten in Betracht gezogen habe, die jeden vor Strafverfolgung schützt, der im Rahmen einer Militäroperation gehandelt hat. Der Anwalt argumentiert, dass sein Mandant, der eine Beteiligung an dem Anschlag abstreitet, wegen der ihm zur Last gelegten Tat nicht vor Gericht gestellt und deshalb auch nicht von Italien an Deutschland zur dortigen Strafverfolgung ausgeliefert werden kann. Wäre er an dem Anschlag beteiligt gewesen, hätte der ehemalige Hauptmann der ukrainischen Streitkräfte auf höheren Befehl in einem Krieg gehandelt. 

Auch der Umstand, dass der Sabotageakt an den Pipelines zur Lieferung russischen Erdgases nach Deutschland „politischen Charakter“ gehabt habe und keine kriminelle Tat gewesen sei, habe das Berufungsgericht in Bologna nicht berücksichtigt, sagte der Anwalt. Das italienische Strafgesetzbuch untersagt die Auslieferung von Verdächtigen an einen anderen Staat wegen politisch motivierter Straftaten.