Grundrechtsfragen
Es könne integrationspolitische Argumente für ein Kopftuchverbot geben, sagt Peter Bußjäger. Den Gleichheitssatz auszuhebeln, wäre aber „das Anerkenntnis eines Integrationsversagens“
Peter Bußjäger ist gefragter Experte im Bereich des Verfassungsrechts und war auch schon immer wieder als Auskunftsperson im Parlament zu Gast – wie auf diesem Bild zu sehen.
Gegen das geplante Kopftuchverbot für junge Schülerinnen bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, weil – wohl im Widerspruch zum Gleichheitssatz der Verfassung – nur eine Religion betroffen wäre. Nun hat Integrationsministerin Claudia Plakolm vorgeschlagen, das Gesetz in Verfassungsrang zu heben und damit auf die Ebene der anderen Grundrechte zu stellen. Was sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck dazu?
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