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Die Bundesregierung will laut einer Mitteilung des Bundestags das Verfahren bei Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine neu regeln. Nach einem Gesetzentwurf (21/2375) sollen Fahrverbote künftig nicht mehr direkt auf den Führerscheinen vermerkt werden, wenn die betroffene Person keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat. Stattdessen soll die Information künftig im Fahreignungsregister (FAER) hinterlegt werden, sodass Kontrollbehörden sie dort abrufen können.
Mit der geplanten Änderung setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 um. Der EuGH hatte entschieden, dass Mitgliedstaaten nicht berechtigt sind, auf EU- oder EWR-Kartenführerscheinen von Personen ohne Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet einen Vermerk über ein Fahrverbot anzubringen. Das Verbot, in Deutschland zu fahren, soll künftig ausschließlich im Register dokumentiert werden.
