Wenn man in diesem Oktober und noch dazu im Feuilleton über die Wehrpflicht schreibt, ist es nahezu unerlässlich, eine Art Gewissenserklärung abzugeben. Medial begegnet man allenthalben jüngeren und älteren Menschen, die einen mit dem großen ICH wissen lassen, was sie täten oder nie täten: ICH will diesen Staat nicht verteidigen, ICH finde es ungerecht, dass schon wieder die Jüngeren müssen sollen; ICH habe auch gedient und es hat mir nicht geschadet; ICH schieße nicht et cetera. Die Älteren, die seinerzeit den Wehrdienst, Pardon: den Kriegsdienst, verweigert haben, werden bei dem Begriff „Gewissenserklärung“ möglicherweise die damals berüchtigte „Gewissensprüfung“ assoziieren, bei der bis 1983 Achtzehnjährige vor einem Prüfungsausschuss tendenziell militäraffiner Männer „erklären“ mussten, dass und warum sie wirklich aus Gewissensgründen verweigerten. Das ist lange her, hat aber manchen Mann geprägt, so wie auch der auf der grundgesetzlich festgeschriebenen Wehrpflicht beruhende Wehrdienst bis 2011 viele Männer geprägt hat.
