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Achtung bei Steuerüberweisung: Empfängername genau prüfen
22.10.2025, 11:58 Uhr
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Ein Tippfehler beim Empfängernamen reicht aus und schon kann das Finanzamt eine Überweisung womöglich nicht mehr automatisch verbuchen. Wie man diesen ärgerlichen Fehler vermeidet.
Steuernachzahlung oder Vorauszahlung fällig? Seit dem 9. Oktober muss man bei einer solchen Überweisung genau hinschauen. Entscheidend ist nicht nur, dass die IBAN passt. Auch der Name des Empfänger-Finanzamts sollte exakt stimmen. Sonst kann es bei der Verarbeitung der Zahlung zu Problemen kommen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.
Der Grund: Seit der im Oktober EU-weit eingeführten Empfänger-Überprüfung (Verification of Payee, VoP) setzen einzelne Bundesländer spezifische Anforderungen um. Banken müssen nun bei Überweisungen im Euroraum vor der Freigabe prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene internationale Bankkontonummer IBAN mit den Daten des Zielkontos übereinstimmen. Der Zahlende wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann auf dieser Basis entscheiden, ob er das Geld transferiert oder nicht.
Informationen stehen auf dem Steuerbescheid
Wird nicht der korrekte Kontoname des Finanzamts angegeben, kann es passieren, dass die Zahlung nicht automatisch verarbeitet werden kann und das Finanzamt nachhakt. Die Kontoinformationen eines Finanzamts findet man zum Beispiel auf ihrem jeweiligen Steuerbescheid. Ansonsten hilft es, bei der Behörde nachzufragen.
Die VoP kann Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, Fehler zu vermeiden. Stimmen die Angaben in der Überweisung nicht exakt mit denen des Empfängers überein, werden sie nämlich darauf hingewiesen – und bekommen unter Umständen den korrekten Namen des Kontoinhabers angezeigt. Dann heißt es: nachbessern. Nur wenn die Prüfung ergibt, dass der korrekte Name zur IBAN eingegeben wurde, sollte man die Überweisung final freigeben.
Wenn bei einer Überweisung dennoch ein Fehler gemacht wird, gilt es, schnell zu handeln. Wie bei einem Betrugsverdacht sollte man unverzüglich die Bank informieren. Ist das Geld schon auf dem anderen Konto gutgeschrieben, kann eine Rücküberweisung angefragt werden. Dann kontaktiert die Bank des Überweisers die andere Bank und diese wiederum ihren Kunden, auf dessen Konto das Geld fälschlicherweise gebucht wurde. Es gibt jedoch keine Garantie, dass man das Geld auch zurückbekommt.