Lkw unter Brücke steckengeblieben: Was gilt rechtlich?

Es passiert immer mal wieder, dass ein Lkw unter einer Brücke oder in einer Einfahrt steckenbleibt oder die Aufbauten des Fahrzeugs beschädigt werden. Von Lkw-Fahrern kann erwartet werden, dass sie die Abmessungen ihres Fahrzeugs kennen und Durchfahrtshöhen beachten.

Das gilt besonders, wenn der Beginn einer Unterführung etwa durch einen rot-weißen Balken kenntlich gemacht ist. Rechtsanwalt Wolf-Henning Hammer von der Verkehrsrechtskanzlei Voigt regelt verweist im Blog der VerkehrsRundschau dazu beispielhaft auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (19 U 94/04).

Die Richter betonen: Wer solch eindeutigen Warnzeichen nicht beachtet und einen Schaden verursacht, bei dem ist in der Regel von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Der Fahrer sollte sich also mit den Maßen seines Lkw vertraut machen und die Warnzeichen bezüglich der Höhenbegrenzungen beachten.

Dabei stehen auch Arbeitgeber in der Pflicht, erklärt der Rechtsanwalt. Außerdem müssen Träger der Straßenbaulast – wie unter anderem Kommunen – Warnzeichen und eindeutige Markierungen anbringen.

Abonnenten erfahren im Rechtsblog der VerkehrsRundschau:

  • Welche Pflichten Arbeitgeber laut Betriebsverfassungsgesetz bei diesem Thema genau haben,
  • was bezüglich Freileitungen an Baustellen gilt und
  • wie es mit der Haftungsverteilung bei einem Unfall ausschaut, wenn Kommunen oder Baustellenbetreiber ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Den Beitrag können sie im Profiportal VRplus frei lesen.

Rechtsanwalt Hammer greift dort beispielhaft verschiedene Urteile auf, um die Rechtslage einzuordnen. Er verweist zudem auf die Regeln der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu Abmessungen (Länge, Höhe, Breite) von Kraftfahrzeugen.