EU-Kommission plant Ausnahmen bei PPWR-Wiederverwendungszielen

Die EU-Kommission will Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder im Rahmen zweier Delegierter Rechtsakte von den Wiederverwendungszielen des Artikel 29.2 und 29.3 der PPWR ausnehmen. Darauf weist das Deutsche Verpackungsinstitut (DVI) hin.

Bislang schreiben die Artikel 29.2 und 29.3 vor, dass Transport- sowie Verkaufsverpackungen, die zwischen verschiedenen Standorten des Unternehmens sowie im Geschäft mit anderen Wirtschaftsakteuren eingesetzt werden, ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent innerhalb eines Wiederverwendungssystems wiederverwendbar sein müssen.

„Studien haben gezeigt, dass eine erzwungene pauschale Wiederverwendung von Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder die CO2-Bilanz in vielen Fällen erhöhen und gleichzeitig die Arbeits- und Verkehrssicherheit mindern würde“, erklärt DVI-Geschäftsführerin Natalie Brandenburg. Die Entscheidung der Kommission, Palettenumwicklungen und Umreifungsbänder von den Wiederverwendungszielen auszunehmen, zeige, wie wichtig der Dialog zwischen Kommission und Industrie ist.

Um den Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette grundlegende Orientierung rund um regulatorische Aspekte der Ladeeinheitensicherung zu geben, bereitet das DVI ein praxisnahes Informationspapier vor. Es sammelt Ergebnisse des Ausschusses Ladeeinheitensicherung, in dem Mitgliedsunternehmen aus der Lieferkette ihre Expertise einbringen.