
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt mit einer Gesetzesreform ein effektiveres Vorgehen gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung an. So sollen künftig in noch mehr Bereichen als bislang Kunden von Ausbeutungsopfern plant werden können. Ein entsprechender Entwurf der Ministerin wurde zur Stellungnahme an Verbände und die Bundesländer versandt.
Demnach soll die sogenannte Nachfragestrafbarkeit in Zukunft nicht nur für Freier gelten, die wissentlich sexuelle Dienstleistungen von Opfern von Zwangsprostitution in Anspruch nehmen, sondern auch für Kunden in anderen Bereichen. Strafbar machen würde sich lauf Entwurf etwa, wer in einem Nagelstudio oder in der Baubranche wissentlich Leistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die ausgebeutet werden.
Zudem soll der Tatbestand des Menschenhandels ausgeweitet werden und so künftig auch Ausbeutungsformen im Bereich der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat umfassen. Grundlage hierfür sind neue Vorgaben der Europäischen Union.
Künftig bis zu zehn Jahre Haft für Menschenhandel
Auch der Strafrahmen soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin erhöht werden. Für Menschenhandel sieht dieser aktuell eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa wenn Gewalt, Entführung oder bandenmäßiges Handeln nachgewiesen werden oder das Opfer minderjährig ist – sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums soll der Strafrahmen generell auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.
„Menschenhandel ist moderne Sklaverei“, sagte Hubig. „Auch Deutschland ist Tatort – im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution.“ Eine besonders erniedrigende Form des Menschenhandels, von dem zudem fast ausschließlich Frauen und Mädchen betroffen seien, sei die Zwangsprostitution. „Angeworben mit Lügen, werden die Betroffenen ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und zur Prostitution gezwungen“, sagte die SPD-Politikerin. Die Menschenhändler hingegen kämen oft ohne Strafe davon.
Um Menschenhandel effektiv zu verfolgen, müsse daher das Strafrecht angepasst werden, sagte Hubig. Wie ihr Ministerium mitteilte, berücksichtigt der vorgelegte Gesetzentwurf auch Erfahrungen in der Strafverfolgungspraxis und greift zudem Vorschläge aus der Wissenschaft auf. Zuletzt wurden die Passagen zu Menschenhandel im Strafgesetzbuch 2016 reformiert.