
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren und plant härtere Strafen gegen die Täter. „Menschenhandel
ist moderne Sklaverei. Auch Deutschland ist Tatort – im Bau, in der
Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution“, sagte
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Tageszeitungen der Funke
Mediengruppe anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel. Deshalb müsse man das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden könne. Dazu werde sie bald Vorschläge vorlegen.
Ein Referentenentwurf des Justizministeriums „zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung“, der den Zeitungen der Mediengruppe vorliegt, soll die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung „grundlegend überarbeiten“. Zudem sollen bestehende Widersprüche in der Rechtsprechung aufgelöst werden.
„Menschenhändler kommen zu oft ohne Strafe davon“
Der Referentenentwurf sieht für Menschenhandel eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor – statt wie bisher fünf. Zudem sollen mit der Reform des Tatbestands des Menschenhandels auch Ausbeutungsformen bei der
Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst werden.
Künftig machen sich demnach diejenigen strafbar, die solche „Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen, obwohl sie von Ausbeutung wissen. „Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland erreichte laut Bundeskriminalamt 2024 einen Höchstwert. Mit der Erfassung war im Jahr 2000 begonnen worden. Die Menschenhandelstatbestände
im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neu gefasst. Mit den Vorschlägen aus Hubigs Ministerium will die Bundesregierung nun die 2024 geänderte
europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen.