Bundesrat billigt Verteilung von 100 Milliarden Euro aus Sondervermögen

In seiner Sitzung am Freitag, 17. Oktober 2025, hat der Bundesrat nach eigenen Angaben dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz regelt die Verteilung der 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf Länder und Kommunen.

Das Sondervermögen war im März 2025 durch eine Änderung des Grundgesetzes geschaffen worden. Die Verteilung erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel: Ein Drittel des Länderanteils richtet sich nach der Bevölkerungszahl, zwei Drittel nach dem Steueraufkommen.

Laut Gesetz können die Länder die zugewiesenen Mittel in zentralen Infrastrukturbereichen einsetzen. Dazu gehören Bevölkerungsschutz, Verkehr, Krankenhauswesen und Pflege, Energie, Bildung und Betreuung, Wissenschaft, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung.
Das Gesetz legt außerdem fest, in welchem Zeitraum die Gelder zu verwenden sind und welche Berichtspflichten gegenüber Bund und Ländern gelten.

In der Begründung des Gesetzes heißt es, Bund, Länder und Kommunen stünden vor großen Herausforderungen. Einerseits gehe es darum, die Folgen globaler Krisen zu bewältigen, andererseits zentrale Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung und Energiewende voranzubringen.
Eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur sei Voraussetzung, um staatliche Aufgaben effizient zu erfüllen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern.

Besonders Länder und Kommunen stünden vor erheblichem Sanierungs- und Modernisierungsbedarf – etwa bei Schulen, Kitas, Energie- und Wärmenetzen, im Verkehrssektor, in Krankenhäusern, der digitalen Infrastruktur und im Bevölkerungsschutz. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen diese Defizite gezielt abgebaut werden.

Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.