Und dafür auch noch zahlen? Wichtiges Urteil zum Rundfunkbeitrag steht bevor – Medien

Eine Klägerin verweigert den Rundfunkbeitrag, weil das Programm nicht vielfältig und ausgewogen sei. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht – auch darüber, ob es hier etwas zu entscheiden hat.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über wichtige Fragen wie Energiewende und Naturschutz, Autobahntrassen und Asylrecht. Aber um den großen Sitzungssaal richtig voll zu bekommen, eignete sich kein Thema besser als die Frage, ob eine Bürgerin weiterhin monatlich 18,36 Euro zahlen muss, für ein Rundfunkprogramm, das ihr missfällt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfehle seinen Auftrag, weil er kein vielfältiges und ausgewogenes Programm biete, klagte sie. Staatsfunk halt. Jedenfalls saßen vor Kurzem, so berichteten Beobachter, 250 Zuschauer im dicht gefüllten Saal, weitere hielten draußen Schilder hoch: „Schluss mit der Propagandasteuer“.