
Für die Ausstellung eines Rezepts für medizinisches Cannabis soll künftig der direkte Besuch bei einem Arzt oder einer Ärztin erforderlich sein. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums beschlossen, der ein Ende der
Online-Verschreibung vorsieht. Auch der Versand entsprechender Produkte soll demnach verboten werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
hatte bereits im Frühjahr Kritik an der bisherigen Rechtslage geäußert. Grund für die Kritik sei, dass medizinisches Cannabis in vielen Fällen für den Freizeitkonsum genutzt werde. „Der massive Zuwachs der Importe von Cannabis
sowie die Verordnungspraxis im Internet ohne jeglichen persönlichen
ärztlichen Kontakt erfordern politisches Handeln“, sagte Warken. „Den professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das
Internet werden wir verbieten.“
Angaben des Bundesgesundheitsministeriums zufolge hatten die Cannabis-Importe im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von
rund 19 auf rund 80 Tonnen zugenommen, um mehr als 400 Prozent also. „Dieser Anstieg ist nicht auf einen erhöhten
Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen“, hieß es. Denn die
Verordnungen über die gesetzliche Krankenversicherung seien „nur im
einstelligen Prozentbereich“ gestiegen.
Cannabis muss künftig in der Apotheke abgeholt oder per Botendienst überbracht werden
Medizinal-Cannabis
kann nach den Plänen „künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt
zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch
verschrieben werden“, teilte das Ministerium hinsichtlich der geplanten
Gesetzesänderung mit. Bei Folgeverschreibungen müsse „eine persönliche
Konsultation pro vier Quartale erfolgen“. In den darauffolgenden drei
Quartalen könne die Verschreibung dann „auch auf telemedizinischem Weg
erfolgen“.
Das Verbot für den Versand von Medizinal-Cannabis begründete das Ministerium mit den
„umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten“, die „im Rahmen einer
persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen“ müssten. Den Botendienst
der Apotheken werde das Versandverbot dabei nicht betreffen.
Cannabis wird unter anderem als
Medikament gegen chronische Schmerzen, Übelkeit und Appetitlosigkeit
sowie Angst- und Schlafstörungen eingesetzt.