Kabinettssitzung: Bundeskabinett berät über Drohnenabwehr und Krankenhausreform

Das Bundeskabinett befasst sich an diesem Mittwoch mit der Reform des Bundespolizeigesetzes. Die Bundespolizei soll damit deutlich mehr Befugnisse bekommen. Mit der Reform sollen laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch die rechtlichen Grundlagen
für die Drohnenabwehr durch die Beamten geregelt werden. 

Die Drohnenabwehr ist allerdings nur ein Teil einer größeren Modernisierung des mittlerweile 30 Jahre alten Gesetzes. Die Polizei soll künftig auch Telefone abhören sowie Standortdaten erheben dürfen, etwa um die Einreise von Extremisten
zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken. Außerdem soll die Bundespolizei „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen-
und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen dürfen. Weitere Änderungen soll es bei Flugdaten und Aufenthaltsverboten geben.

Entscheiden will das Kabinett
auch über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
(CDU) für die Krankenhausreform. Diese war noch von der Ampelkoalition umgesetzt worden. Warkens Nachbesserungen sollen die Umsetzung erleichtern.

Mehr Zeit für Umsetzung der Krankenhausreform

Die Reform soll nun erst 2030 voll
wirksam werden. Zudem soll es gerade für kleinere Kliniken Ausnahmen bei den strengen Qualitäts- und Personalvorgaben geben. Der
Bund soll zudem den Anteil der gesetzlichen Krankenkassen für einen
Transformationsfonds zum Umbau der Krankenhauslandschaft übernehmen.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, sollen die Ministerinnen
und Minister in ihrer Kabinettssitzung auch eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beschließen. Menschen mit höherem Einkommen sollen damit ab kommendem Jahr deutlich höhere Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen müssen.

Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung soll dem Verordnungsentwurf zufolge um
400 Euro auf 8.450 Euro pro Monat steigen. In
der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Grenze um 300 Euro
angehoben werden, auf künftig 5.812,50
Euro pro Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen.
Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.

Ein weiteres Thema sind geplante strengere Regeln für den Bezug von Cannabis
zu medizinischen Zwecken. Hintergrund ist, dass Importe dafür „über das
zu erwartende Maß hinaus“ gestiegen seien.