Bundesverfassungsgericht: Präsident Frank-Walter Steinmeier vereidigt neue Verfassungsrichter

Der Bundespräsident hat offiziell die neuen Verfassungsrichter ernannt. Angesichts des vorhergegangenen Eklats um deren Wahl mahnte er zu respektvollem Umgang.



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Bundesverfassungsgericht: Frank-Walter Steinmeier ernennt Sigrid Emmenegger in Anwesenheit der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht.
Frank-Walter Steinmeier ernennt Sigrid Emmenegger in Anwesenheit der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht.
© Bernd von Jutrczenka/​dpa

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat Ann-Kathrin Kaufhold, Sigrid Emmenegger und Günter Spinner offiziell zu Verfassungsrichtern ernannt. Der Bundestag hatte die drei neuen Richter im September festgelegt. Kaufhold wurde zugleich Vizepräsidentin des Karlsruher Gerichts.

Angesichts der Vorgeschichte zur Wahl der Richterinnen und Richter erinnerte der Bundespräsident an die „hohe Verantwortung“ aller Verfassungsorgane, wenn es um die Besetzung in Karlsruhe gehe. Von Bedeutung sei respektvoller Umgang mit Kandidatinnen und Kandidaten, sagte er.

Richterwahl scheiterte im ersten Anlauf

Der Vereidigung war ein monatelanges Ringen um die Besetzung der Richterposten vorausgegangen. Ein erster Versuch der Richterwahl war im Juli gescheitert, da die Union die nötige Mehrheit für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht sicherstellen konnte. Brosius-Gersdorf verzichtete in der Folge auf ihre Kandidatur. Der Wahlausschuss schlug anschließend die SPD-Kandidatin Emmenegger vor. 

Steinmeier würdigte zudem die ausscheidende Vizepräsidentin Doris König sowie die ausscheidenden Richter Josef Christ und Ulrich Maidowski. Sie erhielten ihre Entlassungsurkunde und wurden mit dem Großen Verdienstkreuz geehrt.

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich aus 16 Richterinnen und Richtern zusammen. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.