

Nach dem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylunterkunft im Saarland im Jahr 1991 gibt es keine zweite Verurteilung. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag den Freispruch des Oberlandeslandesgerichts Koblenz für den damaligen Anführer der Skinhead-Szene in Saarlouis vom Vorwurf der Beihilfe bestätigt. Bei dem Anschlag kam der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah ums Leben. Der Täter wurde bereits rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. (Az. 3 StR 534/24)
Zwei andere Hausbewohner der betroffenen Asylunterkunft sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der Täter wurde vor zwei Jahren unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist schon rechtskräftig.
Dem ebenfalls angeklagten ehemaligen Freund des Täters warf die Bundesanwaltschaft Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen vor. Er habe am Abend des Anschlags den Täter durch Äußerungen dazu motiviert, den Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis zu verüben.
Doch für eine Verurteilung fehlten dem Oberlandesgericht Koblenz bei seinem Urteil im Juli 2024 die Beweise. Dem Gericht zufolge bestärkte der Angeklagte den Täter zwar in dessen Entscheidung zur Tat. Ein Vorsatz, dass er ihn konkret zu einem Brandanschlag angestiftet habe, sei ihm aber nicht nachgewiesen worden. Die Bundesanwaltschaft legte Revision ein, sodass der Fall am BGH landete.
