Industrie: Reiche will bei Klimaschutzverträgen auch CO₂-Speicherung fördern

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will bei Klimaschutzverträgen mit der Industrie künftig auch die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) fördern. Ihr Ministerium startete das Verfahren für eine neue Runde sogenannter Klimaschutzverträge, mit denen der klimafreundliche Umbau energieintensiver Branchen wie Chemie, Stahl, Zement und Glas unterstützt werden soll.

Bei diesen Klimaschutzverträgen, auch CO₂-Differenzverträge genannt, übernimmt der Staat einen Teil der Mehrkosten, die entstehen, wenn Unternehmen auf klimafreundlichere Produktionsverfahren umstellen. Dadurch sollen Betriebe ermutigt werden, in moderne, emissionsarme Technologien zu investieren. Die Verträge laufen über 15 Jahre und schützen die Unternehmen zudem vor Preisschwankungen bei CO₂-Zertifikaten und Energie.

Im nun gestarteten Vorverfahren können Unternehmen bis zum 1. Dezember 2025 neue Projekte für die Teilnahme an der Auktion anmelden. Dies ist die Voraussetzung, um im kommenden Jahr ein Gebot abgeben zu können.

Neu ist, dass künftig auch Verfahren zur Abscheidung, Speicherung oder Nutzung von Kohlendioxid (CCS und CCU) förderfähig sind. Das bedeutet, dass Unternehmen finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie CO₂, das bei der Produktion entsteht, auffangen, speichern oder weiterverwenden – etwa als Rohstoff in der Chemieindustrie. Im Vergleich zur ersten Runde 2024 werde das Instrument flexibler und mittelstandsfreundlicher gestaltet, hieß es aus dem Ministerium unter Verweis auf CO₂-Abscheidung und -Speicherung: „CCU/S machen wir förderfähig.“

Unterstützung gegen festgelegte Ziele

Unternehmen können bis zum 1. Dezember 2025 neue Projekte anmelden, um an der kommenden Ausschreibungsrunde teilzunehmen. Das eigentliche Auswahlverfahren für die Klimaschutzverträge soll Mitte 2026 beginnen. Im Bundeshaushalt sind dafür rund sechs Milliarden Euro eingeplant. Die Verträge sollen Unternehmen 15 Jahre lang vor finanziellen Risiken schützen – zum Beispiel, wenn die Preise für Energie oder CO₂ stark schwanken. Der Staat übernimmt dabei die zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn Firmen auf klimafreundlichere Produktionsverfahren umstellen. 

So sollen sich große Investitionen in neue Technologien schon lohnen, bevor diese wirtschaftlich konkurrenzfähig sind, so das Ministerium. Die Förderung wird über ein Auktionsverfahren vergeben: Den Zuschlag bekommen die Projekte, die am günstigsten CO₂ einsparen, also die geringste Förderung pro eingesparter Tonne CO₂ benötigen. 

Im Gegenzug müssen die geförderten Unternehmen verbindlich festgelegte Ziele zur CO₂-Reduktion erreichen. Bevor das Programm starten kann, muss allerdings noch der Bundeshaushalt 2026 im Bundestag beschlossen werden. Außerdem braucht es eine Genehmigung der EU-Kommission, weil staatliche Beihilfen in der EU überprüft werden müssen.

Ampel setzte bereits auf das Förderprogramm

Die Umsetzung der Klimaschutzverträge durch die Bundesregierung unter Friedrich Merz war nicht selbstverständlich. Innerhalb der Union gab es zunächst große Vorbehalte gegen das Instrument, da die Union lieber auf allgemeine Entlastungen wie eine niedrigere Stromsteuer für alle setzt, statt einzelne Unternehmen gezielt zu fördern.

Unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) waren die Klimaschutzverträge zuvor ein zentrales Instrument der Industriepolitik. Er plante Förderungen in zweistelliger Milliardenhöhe, verteilt auf mehrere Ausschreibungsrunden. In der ersten Runde erhielten 15 Unternehmen über 15 Jahre hinweg bis zu 2,8 Milliarden Euro Unterstützung. Die zweite Ausschreibungsrunde wurde zwar noch vorbereitet, konnte nach dem Ende der Ampelkoalition im November 2024 aber nicht mehr gestartet werden, weil die nötigen Haushaltsmittel fehlten.