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Ferienhaus-Ärger: Was tun bei Mängeln in der Urlaubsunterkunft? (9 Min)
Stand: 30.09.2025 06:34 Uhr
Ein Ferienhaus soll Erholung bringen – doch manchmal erwartet Urlauber statt Idylle nur Ärger. So lassen sich Fallstricke bei der Buchung vermeiden und im Ernstfall Verbraucherrechte durchsetzen.
Für viele Deutsche ist der Urlaub im Ferienhaus ein Traum: Ruhe, Natur und gemütliche Abende mit der Familie. Besonders Dänemark steht seit Jahrzehnten hoch im Kurs. Doch die Realität sieht nicht immer so idyllisch aus. Was tun, wenn statt Entspannung ein schmutziges Haus, defekte Möbel oder versteckte Kosten warten?
Ferienhaus finden: Worauf ist zu achten?
Schon vor der Buchung lässt sich viel Frust vermeiden – wer Angebote, Bedingungen und Anbieter gründlich prüft, schützt sich vor bösen Überraschungen im Ferienhaus:
- Beschreibungen und Fotos genau prüfen: Stimmen die Lage, die Ausstattung, die Größe, Bilder und Texte überein? Fühlt sich etwas „zu schön, um wahr zu sein“ an, dann sind Vergleiche mit ähnlichen Objekten sinnvoll.
- AGB und Buchungsbedingungen genau lesen: Wie sind Stornierungen, Umbuchungen und Rücktritt geregelt? Was passiert bei Anreiseverzug, im Krankheitsfall oder bei Unwetter?
- Nebenkosten und Verbrauch: Oft sind Strom, Wasser, Heizung, Poolnutzung oder Saunanutzung nicht im reinen Mietpreis enthalten. Wie wird abgerechnet? Sind die Preise fair?
- Zahlungsmodalitäten: Welche Anzahlungen sind im Voraus nötig, wann ist der Rest fällig? Wie sicher sind die Zahlungsmethoden (Paypal, Kreditkarte, Sofortüberweisung)?
- Seriosität des Anbieters prüfen: Gibt es ein Impressum auf der Website, eine Adresse, eine Kontaktperson vor Ort? Wie sind die Bewertungen, zum Beispiel bei Trustpilot? Gibt es kritische Artikel zu dem Ferienhausanbieter online?
Ankunft im Ferienhaus: Prüfen, fotografieren, reklamieren
Damit Ärger gar nicht erst entsteht, sollten Urlauber das Ferienhaus bei der Ankunft gründlich prüfen:
- Den Zustand des Hauses bei der Ankunft dokumentieren: Fotos von möglichen Schäden oder Abweichungen machen, Zähler ablesen (Strom, Wasser), Ausstattung checken (fehlende Geräte, Sauberkeit, kaputte Gegenstände und Möbel).
- Mängel immer sofort melden, am besten schriftlich (E‑Mail) und lokal beim Ansprechpartner des Anbieters oder der Agentur.
- Sofort abklären, wenn etwas nicht wie beschrieben ist – gegebenenfalls direkt Ersatz oder Preisreduzierung fordern.
Während des Aufenthalts: Ersatzanspruch und Preisminderung
Treten Mängel im Ferienhaus erst später auf, sollten auch diese sofort dokumentiert (Fotos, Videos, Zeugen, Zählerstände) und umgehend schriftlich beim Anbieter oder der lokalen Agentur gemeldet werden. Verlangte Leistungen wie Pool, Heizung oder Sauberkeit müssen erbracht werden. Geschieht das nicht, können Verbraucher Nachbesserung, Ersatz oder eine Preisminderung einfordern. In gravierenden Fällen ist auch ein Rücktritt vom Vertrag möglich.
Welche Rechte haben Verbraucher?
Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt von der Art der Buchung ab:
- Pauschalreise (zum Beispiel Ferienhaus mit Anreise): Hier greift das Reiserecht. Es können Minderung, Entschädigung oder bei gravierenden Mängeln der Rücktritt verlangt werden.
- Einzeln gebuchtes Ferienhaus: Hier gilt meist das Mietrecht des jeweiligen Landes. Auch dann besteht Anspruch auf Preisminderung, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.
- Vermittlung statt Vermietung: Prüfen, wer der Vertragspartner ist. Nur dieser ist verpflichtet, Mängel zu beheben.
Werden Mängel nicht behoben, sollten Urlauber schriftlich Fristen setzen und Belege sammeln. Bei grenzüberschreitenden Problemen hilft das Europäische Verbraucherzentrum. Bei Anbietern mit Sitz in Deutschland lässt sich die deutsche Verbraucherzentrale einschalten.