Staatsbürgerschaft: CDU-Politiker will Doppelstaatlern für Terror Pass entziehen

Nach der Festnahme von drei mutmaßlichen Hamas-Terroristen in Berlin hat ein Unionspolitiker gefordert, dass Doppelstaatlern leichter der deutsche Pass entzogen werden können soll. Die deutsche Staatsbürgerschaft könne bereits jetzt verlieren, wer sich an Kampfhandlungen einer Terrororganisation im
Ausland beteilige, sagte der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm im
Handelsblatt. „Es gibt keinen Grund, dies nicht auch auf
Terrorhandlungen, die im deutschen Inland begangen werden, anzuwenden.“

Die drei Festgenommenen, darunter ein
eingebürgerter gebürtiger Libanese und ein eingebürgerter Syrer, sollen am Vormittag in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Sie waren am Mittwoch in Berlin
festgenommen worden
. Die beiden Beschuldigten mit deutschem Pass sind 36 und 44 Jahre alt, der
dritte Festgenommene, ein im Libanon geborener Mann mit noch ungeklärter Staatsbürgerschaft, ist 43.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, als sogenannte Auslandsoperateure der
islamistischen Terrororganisation seit dem Sommer von Deutschland aus ein
Sturmgewehr Kalaschnikow, Pistolen und Munition für Anschläge beschafft zu haben. Die Waffen sollten der Hamas demnach für Mordanschläge auf
israelische oder jüdische Einrichtungen in Deutschland dienen. Durchsuchungen erfolgten auch in Leipzig, wo einer der Beschuldigten wohnte,
sowie bei einem vierten Beschuldigten im nordrhein-westfälischen Oberhausen, der bisher nicht festgenommen wurde. 

Passentzug soll derzeit Rückkehr nach Deutschland verhindern

Die Hamas hatte jegliche Verbindung zu den Männern bestritten. Sie bleibe dabei, „ihren Kampf gegen die zionistische
Besatzung ausschließlich auf Palästina zu beschränken“, hieß es in einer Mitteilung der
Terrorgruppe.

Terrorkämpfer im Ausland sind für die deutsche Justiz nicht greifbar, durch Entzug des deutschen Passes soll daher ihre Rückkehr und
damit eine Gefährdung in Deutschland ausgeschlossen werden. Terroristen im Inland hingegen können mit Mitteln des Strafrechts
verfolgt und sanktioniert werden. Ein Passentzug im Inland würde eine weitere juristische Konsequenz bedeuten.

Die Festnahme in Berlin war nicht die erste Festsetzung von mutmaßlichen Hamas-Mitgliedern. Im Dezember 2023 hatte die Bundesanwaltschaft drei Männer in Berlin und einen im niederländischen Rotterdam festnehmen lassen. Sie waren nach früheren Angaben seit Jahren als Auslandsoperateure der Terrororganisation tätig und sollten unter anderem nach Waffendepots der Vereinigung gesucht haben. Der Prozess am Kammergericht Berlin läuft noch.