NRW erlaubt Drogentests in Konsumräumen: Was man sich dadurch erhofft

Rauschgiftkranke sollen künftig in den Drogenkonsumräumen in Nordrhein-West­falen ihr Rauschgift auf lebensgefährliche Zusätze oder Konzentrationen prüfen lassen können. Dafür hat die schwarz-grüne Landesregierung eine sogenannte Drug-Checking-Verordnung verabschiedet. „Gerade verunreinigte Drogen können töten“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).

Die Substanzanalyse solle die Gefahren verringern, die vom Konsum von Drogen mit nicht bekannter Zusammensetzung ausgehen. „Dies ist ein weiterer Baustein der Strategie zur Reduzierung von Drogentodesfällen und ein wichtiger Beitrag, um schwerstdrogenabhängige Menschen vor Überdosierungen und somit vor Konsumnotfällen zu schützen“, so Laumann. Zentrales Ziel der Drug-Checking-Verordnung sei es, dass schwerstdrogenabhängige Menschen, die beispielsweise Heroin oder Crack konsumieren, die von ­ihnen mitgebrachten Betäubungsmittel auf ungewöhnliche Inhaltsstoffe oder Stoffkonzentrationen analysieren ­lassen können.

Die Zahl der Rauschgifttoten hat sich in Nordrhein-Westfalen seit 2015 mehr als vervierfacht. Im vergangenen Jahr wurden 769 Opfer gezählt. Die Drogentests sollen die Zahl der Todesfälle reduzieren. Analysen, das sogenannte Drug-Checking, sollen auch Überdosierungen vorbeugen und mit Beratungsangeboten der Suchthilfe verbunden sein.

Die Betreiber von Drogenkonsumräumen, bei denen es sich in der Regel um Wohlfahrtsverbände handelt, können die Substanzprüfungen anbieten. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte gebe es nicht, die Betreiber müssten die Kosten selbst tragen, hieß es aus dem ­Gesundheitsministerium. Die Verordnung ist bis Ende 2035 befristet. Zuvor hatte der Bundestag Drug­Checking grundsätzlich erlaubt.